Handwerkerleistungen absetzen – 1.200 € von der Steuer 2013 abziehen

Handwerkerleistungen absetzen – 1.200 € von der Steuer abziehen

Handwerkerleistungen absetzen und die vollen 1.200 Euro pro Jahr von der Steuer abziehen und zurück holen, lohnt sich auf jeden Fall in jedem Haushalt.

Es ist ein Traum, die Handwerkerleistungen absetzen und damit sein eigenes Heim renovieren oder pflegen zu lassen und das gezahlte Geld, dann wieder von der Steuer abzuziehen und sich wieder vom Fiskus erstatten lassen. Damit dieser Traum nicht platzt, sollten Sie sich ganz genau über die Regelungen von „Handwerkerleistungen absetzen“ informieren.

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Ab wann kann man 1.200 Euro als Handwerkerleistungen absetzen?

  • Sie können den gesamten Betrag in Höhe von 1.200 Euro als Handerkerleistungen absetzen, wenn die Handwerkerleistungen nach dem 31. Dezember 2008 angefallen und gezahlt wurden sind. Bitte beachten Sie, dass noch andere Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um die Handwerkerleistungen absetzen zu können.
  • Die Neuregelung und somit die Verdopplung des Höchstbetrages von 600 Euro auf 1.200 Euro für Handwerkerleistungen erst ab dem Jahr 2009 gilt. Bis 2008 konnte man daher nur 600 Euro pro Haushalt und Jahr von der Steuer abziehen.

Handwerkerleistungen absetzen – Fall und Entscheidung des Fiskus:

  • Die Kläger sind Eheleute, die im Jahr 2008 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden und ihre Handwerkerleistungen höher als 600 Euro bei Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben und als Steuerermäßigung zurück haben wollten.
  • Das Finanzamt hat jedoch nur 600 Euro als Handwerkerleistungen bei der Steuererklärung berücksichtigt. Der Einspruch blieb erfolglos. Sie waren trotzdem der Meinung, dass das neue Gesetz über die Berücksichtigung von Handwerkerleistungen in Höhe von 1.200 Euro bereits im Jahr 2008 greift, weil dieses im Jahr 2008 in Kraft getreten ist.

  • Daher haben diese geklagt. Das Finanzgericht wies die Klage jedoch als unbegründet zurück.
  • Daraufhin haben die Kläger mit der Begründung, dass das materielle Recht verletzt wurde, Revision eingelegt.

DIE ENTSCHEIDUNG:

  • Der Fiskus hat die Revision als unbegründet zurück gewiesen und die Entscheidung des Finanzgerichtes als bestätigt angesehen. Sie können nur 600 Euro für das Jahr 2008 als Handwerkerleistungen absetzen und nicht mehr.
  • Das neue Gesetz über die Verdopplung der Handwerkerleistungen wurde zwar im Jahr 2008 geändert, greift jedoch noch nicht in diesem Fall.
  • Den doppelten Betrag in Höhe von 1.200 Euro können Sie erst als Handwerkerleistungen absetzen, wenn die Handwerkerleistungen im Jahr 2009 geleistet und deren zugrunde liegende Leistungen nach dem 31. Dezember 2008 erbracht worden sind.

Die Handwerkerleistungen Steuer gehören zu den haushaltsnahe Dienstleistungen 2013. Den Handwerker absetzen und Steuern sparen.

Das bedeutet, dass nur die Handwerkerleistungen in Höhe von 1.200 Euro absetzbar sind, die erst im Jahr 2009 angefallen und auch gezahlt worden sind.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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