Nun steht wieder für manche das erste Mal die elektronische Steuererklärung an.
Wer muss was und muss ich eine elektronische Steuererklärung überhaupt abgeben? Dies fragen sich viele Bürger. Jeder Bürger, der nur aus folgendem Einkommen sein Geld verdient, ist ab dem Jahr 2011 verpflichtet seine Steuererklärung elektronisch und authentifiziert an das Finanzamt zu übermitteln:
- Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft (z. B. wenn Sie ein Weingut mit Weinbau betreiben usw.)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (jedes angemeldete Gewerbe, welches als Gewerbebetrieb gilt z. B. Handwerker, Handel oder Restaurants etc.)
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten, Lehrer usw.).
Es sind somit alle Selbständige davon betroffen, dabei spielt es keine Rolle welche Art der Einkünfte ausgeübt wird. Sogar wenn Sie nur an einem gewerblichen Fond beteiligt sind, besteht bei Ihnen schon mal die Pflicht eine elektronische Steuererklärung zu übermittelt. Aber erschrecken Sie sich nicht, im Jahr 2011 ist auch die Steuererklärung das letze Mal in Papierform erlaubt.
Um eine authentifizierte elektronische Steuererklärung ans Finanzamt senden zu können, sollte man seine Einkommensteuererklärung über Elster erstellen. Hierfür ist die vorherige Registrierung über elsteronline notwendig.
Die Bearbeitung der elektronischen Steuererklärung durch das Finanzamt erfolgt recht schnell. Die Bearbeitungsdauer für die Steuerekrlärung bestimmt jedoch das Finanzamt selbst.
Bei Elster gibt es Formulare für die Erstellung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011.Wer das erste Mal seine Steuer selbst erledigen will, so habe ich in meinem Beitrag Steuererklärung selbst machen ein paar Infos für Sie.
Wenn Sie jedoch neben der o.g. Einnahmequellen noch irgendwo angestellt sind d.h. Sie arbeiten auf Lohnsteuerkarte, so besteht keine Pflicht zur authentifizierten Abgabe der Steuererklärung.
Auch wenn die positive Summe aller Einkünfte, außer dem Gehalt auf Lohnsteuerkarte, weniger als 410 Euro betragen, so besteht keine Pflicht zur authentifizierten Abgaben der Steuererklärung.