Dienstreisen Ausland: Was ändert sich bei Reisekosten ab 2013? -

Dienstreisen Ausland: Was ändert sich bei Reisekosten ab 2013?

In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Änderungen bei Dienstreisen Ausland zu den bei Reisekosten ab dem 01. Januar 2013.

Hier geht es grundsätzlich um betriebliche und beruflich veranlasste Dienstreisen Ausland und somit entstandenen Reisekosten.

Wann sind die Reisekosten bei Dienstreisen Ausland betrieblich bzw. beruflich veranlasst?

Reisekosten können bei einer ausschließlich beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit eines Arbeitnehmers entstehen. Auch die Fahrten zum Vorstellungsgespräch stellen solche Reisekosten dar. Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten beruflich tätig wird z. B. Außendienst usw.

Was ändert sich bei Reisekosten 2013, insbesondere bei Dienstreise Ausland ?

Bei den als Reisekosten abzugsfähigen Pauschbeträgen für Verpflegungsaufwendungen 2013 sowie Übernachtungskosten haben Sie die Beträge bei den fett markierten Ländern ab 2013 geändert (siehe Seite 3 bis 9).

Wie bestimmen Sie den Pauschbetrag grundsätzlich bei Dienstreisen im Ausland?

Bei Reisen von Deutschland in das Ausland ist der Pauschbetrag nach dem Ort zu bestimmen, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat.

Was gilt bei eintägigen Reisen?

Der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland ist für eintägige Dienstreise im Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland maßgebend.

Was machen Sie, wenn Ihr Land in der Tabelle nicht erfasst wurde?

Für die nicht in der Tabelle erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.

Bei wem dürfen die Pauschbeträge für Übernachtungskosten angewendet werden?

Die in der Tabelle erfassten Pauschbeträge für Übernachtungskosten können ausschließlich nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung angewendet werden.

Was gilt bei Übernachtungskosten als Werbungskosten und Betriebsausgaben?

Als Werbungskosten oder Betriebsausgaben können jedoch nur die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten Dienstresien Ausland geltend gemacht werden.

Was gilt bei doppelter Haushaltsführung im Ausland?

Die oben genannten Änderungen und Regelungen gelten auch bei doppelten Haushaltsführung im Ausland auch.

Müssen die im Ausland entstandenen Reisekosten nachgewiesen werden?

Die Auswärtstätigkeit selbst bzw. die Dienstreisen Ausland, die Reisedauer und den Reiseweg muss der Arbeitnehmer aufzeichnen und anhand geeigneter Unterlagen, z. B. Fahrtenbuch, Tankquittungen, Hotelrechnungen, Schriftverkehr, nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.

Viel Erfolg und weihnachtliche Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

 


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