Rentenauszahlung aus Pensionskasse als Einmalzahlung -

Rentenauszahlung aus Pensionskasse als Einmalzahlung

Besteuerung Pensionskasse –  Betriebliche Altersvorsorge – Betriebsrente versteuern

Bei Zahlung in die Pensionskasse handelt es sich um eine Art der betrieblichen Altersversorgung. Wenn man angestellt ist, so hat man einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung gegenüber dem Arbeitgeber. Es gibt verschiedene Arten der betrieblichen Altersvorsorge. Nach vielen Jahren kommt es zur Rentenauszahlung oder Rente mit Einmalzahlung der eingezahlten Beiträge  an die Pensionskasse von der Versicherung. Die Steuererklärung steht an und Sie wissen nicht, wann und wo sie Ihre Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung angeben müssen und welche Steuern anfallen werden.

Die Steuerfreiheit der eingezahlten Beiträge an die Pensionskasse erkennen Sie daran, dass der Betrag bei Ihrer Lohnabrechnung oben reingekommen ist und unten wieder abgezogen wurde. Außerdem wurde der Betrag an die Pensionskasse nicht zu dem Steuerbruttobetrag hinzugerechnet.

Man fragt sich nun, wo man diesen Betrag bei der Steuererklärung angeben müsste und wie die Auszahlung versteuert wird?

Da die eingezahlten Beiträge an die Pensionskasse steuerfrei waren, ist die ausgezahlte Rentenleistung voll als Sonstige Einkünfte in der Anlage R der Steuererklärung anzugeben und zu versteuern. Hierfür ist der gesamte Betrag im Jahr 2011 in die Zeile 31 einzugeben.

Den einzugebenden Betrag entnehmen Sie bitte der Leistungsmitteilung. Diese sollten Sie von der Versicherung bekommen haben. Falls nein, so unbedingt noch eine Zweitschrift anfordern! Man sollte doch sicher gehen und vollständigkeitshalber auch alles der Steuererklärung beilegen und alles Notwendige notfalls anfordern. Damit die Zahlen stimmen und im Nachhinein keine Überraschung erfolgt.

Bitte überprüfen Sie außerdem, ob aus Ihrer Leistungsmitteilung hervor geht, dass es sich tatsächlich um die gemeldeten Daten für das richtige Kalenderjahr 2011 oder wo Sie eben diese angeben müssen, handelt. Damit die Eintragung in der richtigen Steuererklärung erfolgt.


2 comments on “Rentenauszahlung aus Pensionskasse als Einmalzahlung

  1. Als jemand, der eine betriebliche Altersvorsorge hat, finde ich diesen Artikel sehr informativ. Die Klarstellung, dass die Rentenleistungen aus der Pensionskasse vollständig als „Sonstige Einkünfte“ in der Steuererklärung angegeben und versteuert werden müssen, ist eine wichtige Information. Es ist gut zu wissen, dass ich diese Details aus der Leistungsmitteilung meiner Versicherung entnehmen kann. Dies wird mir helfen, meine Steuererklärung korrekt auszufüllen.

  2. Reinhold Binder sagt:

    Erklärt doch einfach an einem Beispiel in einer vor Steuer gelagerten pensionskasse die entgültigen Abzüge bei Auszahlung. monatl. einzahlung 170 Euro laufzeit 20 Jahre.Summe ca. 40000 euro

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