Zügig Antrag auf Befreiung von Rentenversicherungspflicht stellen -

Zügig Antrag auf Befreiung von Rentenversicherungspflicht stellen

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Antrag auf Befreiung von Rentenversicherungspflicht

Seit 2013 muss der Antrag auf Befreiung von Rentenversicherungspflicht bei Minijobs gestellt werden, weil ansonsten die Beschäftigung grundsätzlich rentenversicherungspflichtig abgerechnet wird.

Der Antrag auf Befreiung von Rentenversicherungspflicht bei Minijobs sollte möglichst bereits bei Aufnahme einer Beschäftigung gestellt werden.

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Warum muss ich rechtzeitig einen Antrag auf Befreiung von Rentenversicherungspflicht bei Minijobs stellen?

Bis 2012 war die Beschäftigung bei Minijobber rentenversicherungsfrei.

  • Die Minijobber konnten jedoch, wenn sie wollten etwas für die spätere Rente einzahlen. Dies mussten sie dem Arbeitgeber mitteilen und schon flos ein Teil des Geldes in die Rentenkasse ein.
  • Ab 2013 muss fristgerecht der Antrag auf Befreiung von Rentenversicherungspflicht bei Minijober gestellt werden, da ansonsten die Pflichtbeiträge, länger als gewünscht, gezahlt werden müssten, die teilweise dem Arbeitgeber zur Last fallen können.

Bei wem muss ich den Antrag stellen?

Der Antrag auf Befreiung von Rentenversicherungspflicht bei Minijobs ist schriftlich beim Arbeitgeber zunächst zu stellen.

  • Sprechen Sie bereits bei Aufnahme einer Aushilfstätigkeit ihren Arbeitgeber darauf an. Dieser händigt Ihnen den Antrag zum Ausfüllen aus.
  • Lassen Sie sich jedoch nicht so lange Zeit beim Ausfüllen und geben Sie diesen möglichst schnell ihrem Arbeitgeber wieder zurück.
  • Der Arbeitgeber leitet durch seine Meldung den Eingang des Antrages an die Minijob-Zentrale weiter.

Die Meldung muss fristgerecht erfolgen, weil ansonsten länger unerwünschte Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden müssen.

Ab wann wirkt die Befreiung?

Die Befreiung gilt normalerweise ab dem Monat, in dem der Antrag dem Arbeitgeber eingereicht wird. Dies ist in der Regel ab Beschäftigungsbeginn oder später möglich.

  • Die Voraussetzung für die Gültigkeit der Befreiung ist, dass der Arbeitgeber den Befreiungsantrag der Minijob-Zentrale bis zu nächster Abrechnung, jedoch spätestens 6 Wochen bzw. 42 Tage nach Eingang des Antrages, meldet.
  • Wird die Frist nicht eingehalten, so verschiebt sich die Befreiung von Rentenversicherungspflicht auf den nächsten Monat. Dies hat zur Folge, dass eben länger Beiträge an die Rentenversicherungspflicht gezahlt werden müssen.

Wer muss keine Rentenbeiträge bei Minijobs zahlen?

Wer bereits eine Vollrente wegen seines Alters, Beamtepensionen oder berufsständische Altersversorgung bezieht, muss keinen Antrag stellen, da diese Personengruppe automatisch von der Rentenversicherugspflicht befreit ist.

  • Dazu gehören auch Arbeitnehmer, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze noch nie rentenversichert waren und somit noch nie Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben.
  • Solche Minijober müssen keinen eigenen Anteil zur  leisten.
  • Der Lohnsachbearbeiter sollten bei der Meldung zur Sozialversicherung in diesen Fällen die Beitragsgruppe 5 bei der Rentenversicherung angeben.

Die Minijober sollten möglichst früh den Antrag auf Befreiung von Rentenversicherungspflicht stellen, damit diesem und auch dem Arbeitgeber keine Nachteile und unnötige Kosten entstehen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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