Winterdienst haushaltsnahe Dienstleistung auf öffentlichen Gehwegen? -

Winterdienst haushaltsnahe Dienstleistung auf öffentlichen Gehwegen?

im haushalt

Winterdienst haushaltsnahe Dienstleistung

Der Winterdienst haushaltsnahe Dienstleistung kann auf dem eigenen Grundstück abgesetzt werden aber was gilt, wenn dieser auf den öffentlichen Gehwegen erfolgt?

Aktuell hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Winterdienst haushaltsnahe Dienstleistung auch auf öffentlichen Gehwegen darstellen kann. Anzeige

Stellt Winterdienst haushaltsnahe Dienstleistung auf öffentlichen Gehwegen dar?

Laut Bundesfinanhof gilt, dass auch Dienstleistungen, die teilweise auf fremdem oder öffentlichem Grundstück bzw. der Grundstücksgrenze erbracht werden, begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung sein können. Im § 35a des Einkommensteuergesetzes sind die begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen geregelt.

Um was ging es bei dem aktuellen Urteil?

Die Kläger beauftragten im Streitfall ein Unternehmen den Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg, welches entlang des Eigentums der Kläger lag, zu erbringen und setzten diese Kosten bei ihrer Steuererklärung an.

  • Es handelte sich dabei um Kosten i. H. v. 142,80 Euro. Bei der Einkommensteuererklärung machten die Kläger die entstandene Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung geltend.

Das Finanzamt lehnte jedoch den Ansatz dieser Kosten als begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung ab.

  • Das Finanzamt hat den Ansatz der Kosten abgelehnt, weil der Winterdienst außerhalb der Grundstücksgrenzen und somit nicht im Haushalt der Kläger erfolgte. Die Dienstleistung, welche auf öffentlichem Gelände erbracht wird, werde nicht als haushaltsnahe Dienstleistung gem. § 35a EStG begünstigt, so die Meinung des Finanzamtes.

Die Kläger haben daraufhin Revision eingelegt und hatten Erfolg. Der Bundesfinanzhof hat die Vorentscheidung aufgehoben und die Klage war hiermit erfolgreich. Laut dem Bundesfinanzhof ist der Begriff “ im Haushalt“ nicht räumlich, sondern funktionsbezogen zu verstehen. Deshalb kann auch der öffentliche Gehweg, welches an der Grundstücksgrenze der Kläger funktionsbezogen zu dem Haushalt der Kläger gezählt werden. Dem Bundesfinanzhof reicht es aus, wenn die Dienstleistung in diesem Fall der Winterdienst zum Nutzen des Haushaults bzw. für den Haushalt erbracht wurde.

Wichtig: Es müssen jedoch Tätigkeiten sein, die üblicherweise von Familienmitgliedern durchgeführt werden und in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt stehen und auch dem Haushalt dienen.

  • Dies ist gerade dann der Fall, wenn der Eigentümer oder Mieter verpflichtet ist auf den öffentlichen Gehwegen den Winterdienst zu erbringen.

In so einem Fall sind die Kosten in voller Höhe für Winterdienst haushaltsnahe Dienstleistung und nicht nur anteilig, soweit diese das private Haus betreffen, begünstigt. Der Begriff „im Haushalt“ kann über die Grundstücksgrenzen hinausgehend und funktionsbezogen verstanden werden, somit können alle anfallenden Kosten für den Winterdienst haushaltsnahe Dienstleistung darstellen, auch wenn diese auf öffentlichen Gehwegen erfolgen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


One comment on “Winterdienst haushaltsnahe Dienstleistung auf öffentlichen Gehwegen?

  1. Ulrike sagt:

    Mein Onkel hat mich letztens zum Winterdienst etwas gefragt, aber ich wusste darüber nichts. Deswegen bin ich echt froh, dass ich diesen Beitrag gefunden habe. Nächstes Mal, wenn ich ihn sehe, kann ich ihm erzählen, was ich hier gelesen habe.

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