Welche Steuerklassen gibt es? - passende Steuerklasse finden -

Welche Steuerklassen gibt es? – passende Steuerklasse finden

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Welche Steuerklassen gibt es?

Welche Steuerklassen gibt es?

Es ist sehr wichtig die Steuerklassen zu kennen und zu wissen welche Steuerklassen es gibt.
Von den Steuerklassen hängt die ganze Besteuerung des Bruttoverdienstes ab. Somit ist es sehr wichtig die richtige Steuerklasse anzugeben, um nicht zu wenig Geld während des Jahres in der Tasche zu haben.

  • Welche Lohnsteuerklassen 2013 gibt es  und passen mir oder uns am besten? Diese Fragen stellen sich mehrfachbeschäftigte Singles, alleinerziehende Mütter aber auch Verheiratete.
  • Haben Sie zwei oder drei Jobs, so muss ganz genau geprüft werden, welcher Job mit welcher Steuerklasse besteuert wird. Dabei müssen die Vor- und Nachteile der gewählten Steuerklassen in Deutschland abgewogen werden.
  • Besonders verheiratete Ehegatten sind sich fast immer unsicher, welche Steuerklassenwahl 2013 für Sie am besten ist und wie können Sie im Laufe des Jahres mehr Geld haben und dabei nicht so viel Steuern nachzahlen zu müssen.

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Welche Steuerklassen gibt es?

  • Es gibt insgesamt sechs Lohnsteuerklassen. Die Lohnsteuertabelle beinhaltet verschiedene Stufen und für jede Steuerklasse ist ein eigener Lohnsteuerbetrag als Abzug vom Bruttoverdienst vorgesehen.
  • Weiterhin besteht die Möglichkeit einen Steuerfreibetrag beim Finanzamt zu beantragen, dann mindert sich nämlich die Lohnsteuer und somit der Abzug. Dies ist in besonderen Fällen, also wenn man wirklich hohe abzugsfähige Kosten hat, empfehlenswert.

Steuerklasse 1:

  • Hier werden hauptsächlich ledige also Singles erfasst.
  • Weiterhin gehören auch verheiratete deren Ehepartner beschränkt steuerpflichtig ist in diese Steuerklasse. Der Ehegatte ist beschränkt steuerpflichtig, wenn dieser nicht in Deutschland lebt z. B. ein polnischer Bürger arbeitet in Deutschland und die Ehefrau wohnt in Polen.
  • Verheiratete die auf Dauer getrennt von Ihrem Ehegatten leben, geschiedene oder auch verwitwete werden hier berücksichtigt.
  • Auch die, die in einer eingetragener Lebenspartnerschaft leben, gehören in diese Steuerklasse.
  • Der Eintrag der Kinderfreibeträge erfolgt auf der Lohnsteuerkarte.

Steuerklasse 2:

  • Diese Steuerklasse bekommen Alleinerziehende, die Anspruch auf Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben und für die die Lohnsteuerklasse 1 auch passen würde. Um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu erhalten, muss man wirklich alleine mit dem Kind wohnen und somit keine weitere volljährige Person im Haushalt haben.
  • Der verwitwete Ehegatte  mit Kindern hätte auch Anspruch auf die Steuerklasse 2, wenn die Zeit des Gnadensplittings vorbei ist. Das Gnadensplitting bekommt ein Ehegatte, im Jahr in dem der andere Ehegatte verstorben ist und im Folgejahr, wenn die Ehegatten bis zum Tod zusammen gewohnt haben und alle Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorlagen.

Steuerklasse 3:

  • Die Steuerklasse 3 gilt für verheiratete Arbeitnehmer, die nicht dauern getrennt wohnen und die die Steuerklasse 4 nicht beantragt und somit nicht gewählt haben. Der andere bekommt die Steuerklasse 5 in Gegenzug.
  • Weiterhin erhält auch ein verwitweter Arbeitnehmer im Jahr des Todes und im Folgejahr die Steuerklasse 3, wenn der verstorbene Ehegatte unbeschränkt steuerpflichtig war d.h. dass dieser in Deutschland gelebt hatte. Weitere  Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten bis zum Tag des Todes nicht dauernd getrennt gelebt haben.

Steuerklasse 4:

  • Hierunter fallen alle verheirateten Arbeitnehmer, wenn beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben.
  • Wenn einer der Ehegatten die Steuerklasse 5 hat, so kann der andere auf keinen Fall die Steuerklasse 4 bekommen. Dies geht leider nicht.

Wann lohnt es sich die Steuerklasse 4 zu wählen?

  • Die Steuerklassen 4 wählen die Ehegatten erst dann, wenn Sie beide ungefähr gleich verdienen. Die Ehegatten, die die Steuerklassen 4 haben, sind aufgrund der Steuerklasse nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn keine anderen Gründe vorliegen.
  • Jedoch soll trotzdem vorsichtshalber ein Steuer-Rechner benutzt werden, um eben kein Geld dem Finanzamt zu schenken, falls eine Steuererstattung rauskommen sollte.
  • Die Ehegatten dürfen ein Mal im Jahr die Steuerklassen wechseln. Man sollte jedoch früh genug reagieren, um steuerlich besser da zustehen. Der Wechsel der Steuerklasse ist nur bis zum 30. November eines Jahres möglich. Verpasst man den Termin, so wird kein Wechsel vom Finanzamt mehr durchgeführt.

Steuerklasse 4 mit Faktor:

  • Seit dem Jahr 2010 können die Ehegatten die Steuerklasse 4 mit Faktor wählen.
  • Der Faktor ermittelt sich aus der voraussichtlich gemeinsam nach dem Splittingverfahren zu zahlenden Einkommensteuer im Verhältnis zur rechnerischen Summe der Lohnsteuer nach jeweils Steuerklasse IV.
  • Allerdings ist das Faktor-Verfahren nur möglich, wenn der Faktor kleiner als 1 ist.

Steuerklasse 5:

  • Die Steuerklasse 5 wird einem verheirateten Arbeitnehmer vergeben, wenn beide Ehegatten dies beantragen und wobei der andere Ehegatte die Steuerklasse 3 gewählt hat.

Wann sollte man die Steuerklasse 5 eintragen lassen?

  • Es lohnt sich immer dann, wenn beide Ehegatten ganz unterschiedlich verdienen. Also wenn einer sehr viel und der andere extrem wenig verdient. Der Ehegatte, der viel besser verdient sollte die Steuerklasse 3 wählen und der andere Ehegatte eben die Steuerklasse 5. Durch diese Steuerklassenkombination wird grundsätzlich immer zu wenig Steuern während des Jahres gezahlt und somit hat man viel mehr Geld.
  • Beide Ehegatten sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Steuerklasse 6:

  • Die Steuerklasse 6 bekommt man dann, wenn man einen zweiten oder weiteren Job annimmt und eine Lohnsteuerkarte hierfür benötigt.
  • Weiterhin darf der Arbeitgeber mit Steuerklasse 6 abrechnen, wenn der Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte oder ähnliches absichtlich bzw. schuldhaft vorliegt.
  • Die höchste Steuer wird bei der Steuerklasse 6 einbehalten. Weil hier eben bis auf den Altersentlastungsbetrag keine Freibeträge berücksichtigt werden und andere Dienstverhältnisse nicht bekannt sind.

Rechnen Sie Ihre Steuer selbst mit dem Steuerklassenrechner  2013 aus.

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Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


15 comments on “Welche Steuerklassen gibt es? – passende Steuerklasse finden

  1. Bianca Czarska sagt:

    Mein Mann und ich haben die Steuerklassen 3 und 5.
    Da mein Mann mitte dieses Jahres in den Ruhestand geht
    möchte ich wissen ob ich dann in eine andere Steuerklasse
    wechseln kann und wenn ja in welche und wo muss ich das beantragen

  2. Josef Daniel sagt:

    Hallo,
    ich beziehe Versorgungsbezüge und gleichzeitig Wittwengeld beim gleichen Arbeitgeber.
    Kann ich die gesamten Einkünfte über eine Steuerklasse abrechnen lassen oder muss ich eine Einkunftsart mit
    Steuerklasse 6 versteuern ?

    Liebe Grüße
    Daniel

    • Steuererklärung sagt:

      Guten Tag,

      da sowohl die Versorgungsbezüge als auch das Witwengeld beim gleichen Arbeitgeber bezogen wird, kann alles in einer Lohnabrechnung abgerechnet werden und Sie benötigen somit keine weitere Steuerklasse 6. Wären es zwei verschiedene Arbeitgeber dann schon. Sprechen Sie ihren Arbeitgeber darauf an.

      Bei den Antworten handelt es sich um reine Hinweise, bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an ihren Steuerberater oder Lohnstelle des Arbeitgebers.

      Viel Erfolg und Grüße
      ihr http://www.steuer-info-blog.de

    • Jurga, Horst sagt:

      Ich bekomme als Witwer Pensionär Versorgungsbezüge, die mit der STKl. 1 versteuert werden. Gleichzeitig beziehe ich für meine verstorbene Frau die Hinterbliebenenversorgung, die in die STKl 6 eingeordnet wurde. Ist das In Ordnung?
      Horst

      • Guten Abend Herr Horst,

        das ist korrekt. Da ihre Bezüge bereits über die Steuerklasse 1 versteuert werden, müssen die Bezüge ihrer verstorbenen Frau die Hinterbliebenenversorgung über die Steuerklasse 6 erfolgen.
        Die Antwort stellt keine Steuerberatung dar. Bitte wenden sie sich bei weiteren Fragen an ihren Steuerberater.
        Mit freundlichen Grüßen
        Ihr STEUER-INFO-BLOG

  3. Tina Rohde sagt:

    hallo! mein mann ist seid 6 mon. nach einem Schlaganfall krank geschrieben u. wird zum ende des jahres auf rente gehen. im Moment hat er noch LS 3. nun möchte ich aber wieder arbeiten gehen, welche LS sollte ich beantragen? danke

  4. Petra Volkmann sagt:

    Als Witwe bin ich in der Steuerklasse III. Ich bekomme vom Betrieb meines verstorbenen Mannes eine größere Summe. Auf der Bescheinigung für Lohnsteuerabzüge steht Steuerklasse 6, ist das richtig und warum?

    • Sehr geehrte Frau Volkmann,

      wenn Sie angestellt sind und über die Steuerklasse III abgerechnet werden, so ist das korrekt. Da die Steuerklasse 6 in solchen Fällen verwendet wird. Sie können sich die zu viel gezahlte Steuer wieder über ihre Steuererklärung zurück holen.
      Die Antworten stellen keine Steuerberatung dar. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an ihren Steuerberater.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr STEUER-INFO-BLOG

  5. Petra sagt:

    Hallo, habe ich eine Doppelgängerin, dann sollten wir uns mal zusammentun – oder erlaubt sich jemand einen schlechten Scherz mit meinem Namen?

  6. Nicole sagt:

    Der Steuerklassen Rechner war sehr hilfreich. Vielen Dank.

  7. Horst Benner sagt:

    Mann=belgischer Soldat mit Wohnort in Deutschland. Seine Frau ist Deutsche. Mann wird in Belgien versteuert, Frau in Deutschland. Frau hat Kl. III eingetragen – ist das richtig ? Gerüchteweise wird jetzt gesagt, sie müsste Kl. I haben und sie könne mit einer Nachforderung des Finanzamtes rechnen.
    Würde es bezüglich Steuer andere (bessere) Veranlagungen geben ? Wer trägt eigendlich die Steuerklassen ein ?

    • Sehr geehrter Herr Benner,
      wenn Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, so sind sie unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. In diesem Fall könnte ihre Ehefrau die Steuerklasse drei in Anspruch nehmen. Weiterhin haben Ehegatten die Möglichkeit die Steuerklassen 4/4 oder 4/4 Faktor auszuwählen. Haben Sie keinen Wohnsitz bwz. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, so kann es tatsächlich zur Nachforderung der Steuer kommen.Für die Änderung oder Erfassung der Steuerklassen ist das Finanzamt zuständig. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an ihren steuerlichen Berater oder das zuständige Finanzamt. Die Antworten sind allgemeiner Natur und stellen keine Steuerberatung dar.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr STEUER-INFO-BLOG

  8. Peters Friedel sagt:

    Ich habe mal eine Frage zu Lohnsteuer, Ich bezieche ab den 01.08.14 meine Rente. Ich möchte noch zwei Jahre weiter Arbeiten. Wie wird mein Einkommen versteuert und muß ich wenn ich in der Steuer Klasse 3 bleibe mit einer Nachzahlung rechnen, oder ist ein Wechsel in die Steuerklasse 4 angebracht? Meine Frau hat kein Einkommen.

    • Guten Tag,

      es kommt bei Ihrer Frage auf die Höhe der monatlichen Rente und den Verdienst insgesamt drauf an. Da ihre Frau kein Einkommen hat, könnte es sogar bei der Steuerklasse 3 zu bleiben, vorteilhafter sein. Jedoch sollten Sie Steuerrechner benutzen und sich alles aufgrund der tatsächlichen Zahlen ausrechnen lassen oder sich an den Lohnsteuerhilfeverein wenden. Ein Anruf beim Finanzamt könnt auch hilfreich sein. Die Steuerklasse 4 wäre sinnvoll, wenn ihr Verdienst neben der Rente sehr hoch ist und sie vermeiden hiermit eine hohe Steuernachzahlung. Lassen sie sich jedoch auch informieren, dass die Rente aufgrund ihres Verdienstes durch die deutsche Rentenversicherung nicht gekürzt wird.
      Die Antworten stellen keine Steuerberatung dar und sind reine Hilfestellungen.
      Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an ihren steuerlichen Berater.
      Ihr STEUER-INFO-BLOG

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