BGB Kündigungsfrist bei meinem Arbeitsverhältnis

Welche BGB Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen gibt es?

kündigungsfrist § 622 BGB

BGB Kündigungsfrist

Was für eine BGB Kündigungsfrist gilt in meinem Fall?

Was genau muss ich über die BGB Kündigungsfrist wissen? Die Kündigungsfristen sollten Sie kennen, denn bereits beim Abschluss des Arbeitsvertrages sollte auch auf die Kündigungsmöglichkeiten geachtet werden.

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  • Eine Kündigung muss nicht aus negativen Ereignissen oder Gründen erfolgen. Diese kann auch wegen Umzug und anderen familiären Gründen auf einmal notwendig sein.
  • In der Regel greift bei der BGB Kündigungsfrist zunächst immer die vertraglich geregelte Frist. Schauen Sie in ihrem Vertrag bei dem Punkt Kündigung nach, was Sie mit ihrem Chef vereinbart haben.
  • Vergleichen Sie die vertragliche Regelung mit der gesetzlichen BGB Kündigungsfrist. Sie dürfen als Arbeitnehmer niemals einen Nachteil haben. Natürlich gibt es manchmal auch Verträge, die gar nicht zulässig sind. Dies müssen Sie jedoch erst mal rausfinden und beweisen können.

Gesetzliche BGB Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Mitarbeiter oder Chef

  • Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kann mit einer vier wöchigen Frist zum 15. oder zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden.
  • Die Kündigungsfrist § 622 BGB gilt sowohl für Kündigungen durch den Chef als auch Sie selbst. Beachten Sie jedoch die Besonderheiten.

BGB Kündigungsfrist bei Probezeit bis sechs Monate

  • Befinden Sie sich in ihrer sechswöchigen Probezeit, dann sollten Sie wissen, dass bei Ihnen eine Kündigungsfrist von zwei Wochen greift.

Was für eine BGB Kündigungsfrist gilt, wenn sie schon sehr lange im Betrieb sind?

  • Gerade wenn Sie schon sehr lange in einem Arbeitsverhältnis stehen, gibt es bei Arbeitgeberkündigungen gesetzliche Fristen an die sich ihr Chef halten muss.
  • Bitte beachten Sie, dass die Beschäftigungsdauer erst ab Erreichen des 25. Lebensjahres gezählt wird. Somit werden die Arbeitszeiten davor nicht berücksichtigt.
  • Arbeiten Sie bereits zwei Jahre für ihren Arbeitgeber, so gilt die Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats.
  • Gehören Sie bereits fünf Jahre zu einem Unternehmen, dann beträgt die Frist bei Kündigung durch den Arbeitgeber zwei Monate zum Monatsende.
  • Wenn Sie ein alter Hase sind und somit acht Jahre bei einer Firma angestellt sind, gilt bei der Kündigung durch den Arbeitgeber eine Frist von drei Monaten zum Monatsende.
  • Sollten Sie bereits zehn Jahre in einem Betrieb beschäftigt sein, so greift bei einer Arbeitgeberkündigung eine Frist von vier Monaten zum Ende eines Kalendermonats.
  • Ab zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit gilt die Frist von 5 Monaten, ab fünfzehn Jahren sechs Monate und ab 20. Jahre sieben Monate jeweils zum Monatsende.
  • In einem Tarifvertrag können andere Fristen vereinbart werden.

Wann gelten kürzere Kündigungsfristen?

  • Bei Aushilfen, die nicht länger als drei Monate im Betrieb arbeiten, können auch kürzere Kündigungsfristen vertraglich vereinbart werden.
  • Weiterhin kommt eine kürzere BGB Kündigungsfrist nur in Frage, wenn ihr Chef nicht mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt und die Frist nicht weniger als vier Wochen beträgt.

Bei einer Kündigung sollten Sie immer darauf Acht geben, dass Sie auf keinen Fall benachteiligt werden und besser informiert vorausschauen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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