Wann liegen abzugsfähige Geschenke vor und was ist zu beachten?

Welche abzugsfähige Geschenke gibt es?

Was gibt es für abzugsfähige Geschenke, sind alle Geschenke steuerlich absetzbar und was muss ich dabei beachten?

Gerade zu Weihnachten ist es sehr ratsam zu wissen, welche abzugsfähige Geschenke es gibt. Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter oder Kunden sowie Geschäftspartner efreuen alle Beteiligten.

Wie sind die abzugsfähige Geschenke steuerlich absetzbar?

  • Die Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter und Kunden oder Geschäftsfreunde sind bis 40 Euro (inkl. Umsatzsteuer) nun, wie es immer bei Mitarbeitern bei Aufmerksamkeiten auch vorher schon war, pro Kunde oder Geschäftspartner in voller Höhe abzugsfähig und müssen nicht pauschal versteuert werden.
  • Damit alle Beteiligten etwas länger sich über die kleinen Geschenke freuen können, sollen viele steuerliche Regelungen und Gesetze beachtet werden.

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  • Die Grenze darf pro Kunden oder Geschäftspartner nicht überschritten werden, weil es sich hier um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt. Das bedeutet, dass bei Überschreitung der 40 Euro Grenze das Weihnachtsgeschenk an Kunden bzw. Geschäftspartner nicht mehr ohne zusätzliche Steuer geltend gemacht werden kann.

Weihnachtsgeschenke als kleine Freude bzw. Streuwerbeartikel an Kunden

  • Als eine kleine Freude bzw. Streuwerbeartikel kommen Kugelschreiber, Kalender oder auch Feuerzeuge in Frage.
  • Die Weihnachtsgeschenke als Streuwerbeartikel stellen in voller Höhe abzugsfähige Geschenke und somit Betriebsausgaben dar. Werden zehn Euro Netto pro Geschenk nicht überschritten, so können Sie solche Geschenke absetzen.

Was passiert, wenn die 10 Euro-Grenze bei Streuwerbegeschenken überschritten wird?

  • Fällt ein Streuwerbegeschenk über zehn Euro aus, so ist der Empfänger verpflichtet, den entsprechenden Betrag zu versteuern.
  • Die Steuer muss auch dann gezahlt werden, wenn das Geschenk beim schenkenden Unternehmer als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.
  • Es besteht jedoch die Möglichkeit die Steuer für den Kunden bzw. Geschäftspartner im Rahmen der Pauschalversteuerung zu übernehmen. Der Empfänger muss jedoch formlos darüber informiert werden. In solchen Fällen liegen abzugsfähige Geschenke vor.

Weihnachtsgeschenke an Kunden bzw. Geschäftspartner über 40 Euro

  • Fällt ein Weihnachtsgeschenk über 40 Euro pro Kunden bzw. Geschäftspartner aus, so zählt ein solcher Geschenk grundsätzlich als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe.
  • Bisher lag die Freigrenze immer bei 35 Euro, jetzt wurde Gleichheit für alle verschaffen und der Betrag wurde an 40 Euro bei Aufmerksamkeiten angepasst.
  • Übernimmt jedoch der schenkende Unternehmer für diese Weihnachtsgeschenke eine pauschale Lohnsteuer, so können diese doch noch von der Steuer abgezogen werden.
  • Die pauschale Steuer beträgt dabei 30 Prozent und wird auf den Bruttowert aller abzugsfähige Geschenke eines Jahres drauf gerechnet. Diese Art von pauschale Steuer nennt man Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen gem. §37b EStG.
  • Zu beachten ist jedoch, dass das Geschenk / die Zuwendung betrieblich veranlasst ist und pro Empfänger und einzelnes Geschenk 10.000 Euro nicht überschreitet.  Die pauschale Steuer wird letztendlich am Jahresende über die Lohnsteuer des schenkenden Unternehmers abgeführt.
  • Entscheidet man sich keine Lohnsteuer abzuführen, so ist das ganze Weihnachtsgeschenk von Anfang an nicht abzugsfähig.

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter

  • Tolle Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter erfreuen nicht nur den Mitarbeiter sondern auch den Chef, wenn diese für beide steuerfrei  und für den Chef die Geschenke steuerlich absetzbar bleiben.
  • Beachtet man jedoch die Freigrenze von 44 Euro (Brutto) pro Mitarbeiter und Jahr nicht, so kann ein solcher Geschenk sowohl für den Mitarbeiter als auch für den Arbeitgeber durch zusätzliche Steuerlast unangenehm werden.
  • Hier kann schnell Lohnsteuer fällig werden, wenn man sich nicht an die Freigrenze hält. Ansonsten sind die Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter bis 44 Euro als Betriebsausgabe beim Arbeitgeber von der Steuer abzugsfähig und steuerfrei beim Arbeitnehmer, wenn im Dezember die Freigrenze noch nicht ausgeschöpft wurde.
  • Die Pauschalversteuerung gem. § 37b EStG gilt auch bei Geschenken über 44 Euro an Arbeitnehmer. Diese Regelung kann hier genauso angewendet werden, wie bei Kunden und Geschäftspartner auch. In solchen Fällen bleiben die Geschenke steuerlich absetzbar.

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter als Geldgeschenke – besser Finger weg

  • Versuchen Sie nie ihren Mitarbeitern Geld zu schenken. Sie fragen sich warum? Weil die Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter als Geldgeschenke zum steuerpflichtigen Arbeitslohn zählen.
  • Hier spielt es keine Rolle, wie hoch die geschenkte Summe ist. Außerdem sind die Geldgeschenke lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Am Ende hat sowohl der schenkende Unternehmer als auch der Arbeitnehmer nichts davon, weil das geschenkte Geld noch versteuert werden muss.

Die Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter oder Kunden sowie Geschäftspartner sollten die beschenkte Person enthalten, damit solche Geschenke abzugsfähig 2012 und Folgenjahren sind. Außerdem soll eine getrennte und korrekte Aufzeichnung erfolgen, damit es wirklich abzugsfähige Geschenke vorliegen können

Viel Erfolg und weihnachtliche Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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