Wann bekomme ich Kindergeld in 2014 für mein Kind? -

Wann bekomme ich Kindergeld in 2014 für mein Kind?

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Wann bekomme ich Kindergeld?

Wann bekomme ich Kindergeld für mein Kind?

Um die Frage: „Wann bekomme ich Kindergeld für mein Kind?“  beantworten zu können, muss man ein Auge auf die gesetzliche Regelung werfen.

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Welche Voraussetzungen muss ich kennen und erfüllen, um Kindergeld für mein Kind zu bekommen?

Wann bekomme ich Kindergeld für mein Kind? – Voraussetzungen für Kinder unter 18 Jahre

In der Regel wird das Kindergeld für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, wenn das Kind mit dem Elternteil im ersten Grad verwandt oder Pflegekind ist d.h. leibliches Kind oder Pflegekind, welches aus familieren Verhältnissen dauerhaft im Haushalt lebt und kein Kontakt zu den eigentlichen Eltern hat.

Hat das Kind das 18. Lebensjahr erreicht, so kann dieses nur unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weiterhin erhalten.

Wann bekomme ich Kindergeld, wenn mein Kind schon über 18 ist?

Kinder über 18. Jahre erhalten unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr weiterhin Kindergeld.,
Voraussetzungen:

Die volljährigen Kinder können nur berücksichtigt werden, wenn diese

  • eine Berufsausbildung (Schule, Studium oder klassische Ausbildung) absolvieren oder
  • sich in einer Übergangszeit von höchsten vier Monaten befinden z. B. zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder vor und nach Freiwilligendienst oder
  • keine Ausbildung gefunden haben, um einen Beruf zu erlernen oder
  • einen Freiwilligendienst  o. ä. ableisten.
  • behindert sind, so bekommen sie lebenslang Kindergeld ausgezahlt.

Hat das volljährige Kind bereits seine Erstausbildung bzw. Erststudium hinter sich, so kann während der Zweitausbildung nur das Kindergeld gezahlt werden, wenn neben der Zweitausbildung keiner regelmäßigen Erwerbstätigkeit über 20 Stunden pro Woche nachgegangen wird.

Was zählt nicht als Erwerbstätigkeit und wann bekomme ich Kindergeld, obwohl das volljährige Kind sich in der Zweitausbildung befindet?

Zur schädlichen Erwerbstätigkeit zählt nicht

1. eine Tätigkeit während des Ausbildungsdienstverhältnisses, wobei diese notwendig ist, um die Ausbildung absolvieren zu können
2. Minijob bis 450,00 Euro pro Monat
3. wenn die regelmäßige Arbeitszeit bei der ausgeübten Tätigkeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt (vertraglich vereinbarte Arbeitszeit).

Wann bekomme ich Kindergeld ausgezahlt?

Die Überweisung des Kindergeldes hängt von ihrer Endziffer ab. Es gibt Endziffern 0 – 9.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Kindergeld beträgt 184,00 Euro für das erste und zweite Kind.

  • Für das dritte Kind beträgt das Kindergeld 190 Euro und für das vierte und weitere Kind werden 215,00 Euro als Kindergeld von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.

Bei der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt vom Amts wegen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger für den Steuerzahler ist. Jedoch hängt es von den vorliegen Voraussetzungen ab, wann sie Kindergeld bekommen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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