Vorsteuer im Folgejahr abziehbar aber was fällt darunter? -

Vorsteuer im Folgejahr abziehbar aber was fällt darunter?

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Vorsteuer im Folgejahr abziehbar

Oft ist die Vorsteuer im Folgejahr abziehbar, wenn es um Abgrenzungsposten beim Jahreswechsel geht.

Es gibt ein Konto, welches Vorsteuer im Folgejahr abziehbar genannt wird und bei bestimmten Buchungen verwendet wird.

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Welche Vorsteuer ist damit gemeint und warum muss hier eine Abgrenzung beim Jahreswechsel erfolgen?

Gerade zwischen den Jahren kommt es oft vor, dass bestimmte Kosten noch das alte Jahr betreffen aber die Rechnung erst im neuen Jahr geschrieben werden.

  • Die Vorsteuer aus solchen Rechnungen kann auch erst im neuen Jahr und nicht bereits im alten Jahr berücksichtigt werden.

Wann kann ich die Vorsteuer bzw. gezahlte Mehrwertsteuer abziehen?

Der Vorsteuerabzug ist erst möglich, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung mit Umsatzsteuerausweis vorliegt.

  • Beim Fehlen einer Rechnung kann keine Vorsteuer gezogen oder berücksichtigt werden.

Daher wird das Konto Vorsteuer im Folgejahr abziehbar gerade für solche Buchungen verwendet, die zwar noch in das alte Jahr gehören aber nicht bei der Umsatzsteuererklärung erscheinen dürfen.

Bei welchen Kosten ist die Vorsteuer im Folgejahr abziehbar?

Folgende Ausgaben können eine solche Vorsteuer enthalten:

  • Kosten fürs Telefon oder Internet (Dezember)
  • Kosten für die Buchhaltung und den Lohn (Dezember)
  • weitere Kosten für Dienstleistung, die den Monat Dezember betrifft, jedoch aber im Januar abgerechnet wird und wo eine Abgrenzung zwischen den Jahren erfolgen soll.

Damit die Vorsteuer überhaupt gezogen werden darf, muss eine ordnungsgemäße Rechnugn vorliegen. Die Rechnungspflichtangaben finden sie im § 14 Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes.

  • Ganz wichtig ist zu kontrollieren, ob alles seine Richtigkeit hat, damit dem Vorsteuerabzug tatsächlich nichts im Wege steht.

Das Konto Vorsteuer im Folgejahr abziehbar ist bei Abgrenzugsfällen richtig zu benutzen und auch in das Folgejahr zu übertragen, damit eine entsprechende Umbuchung erfolgen kann.

Zu beachten ist dabei, dass das Konto Vorsteuer im Folgejahr abziehbar sich im nächsten Jahr in Bezug auf die Beträge aus dem Vorjahr wieder auflösen muss. Eine Abstimmung ist beim Jahresabschluss notwendig.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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