Umzugskosten pauschal absetzen aber wie? -

Umzugskosten pauschal absetzen aber wie?

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Umzugskosten pauschal absetzen aber wie?

Sie können Umzugskosten pauschal absetzen.

Wie geht das und wie hoch sind die Pauschalen eigentlich? Können auch tatsächlich angefallene Umzugskosten angesetzt werden und wann lohnt sich das?

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Umzugskosten pauschal absetzen

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten die Umzugskosten pauschal absetzen zu können.

Die Umzugskosten können entweder als Betriebsausgaben, Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistung oder auch außergewöhnliche Belastung bei der Steuer berücksichtigt werden.

Ziehen Sie mit der gesamten Firma um, so liegen in der Regel Betriebsausgaben vor, welche unbeschränkt in voller Höhe abzugsfähig sind.

Umzug als Arbeitnehmer – Umzugskosten pauschal absetzen

Die Umzugsosten können als Werbungskosten nur berücksichtigt werden, wenn diese beruflich veranlasst sind.

Bei Arbeitnehmern liegen die Voraussetzungen einer beruflichen Veranlassung bei Wohnungswechsel nur dann vor, wenn:

  1. wenn Wohnungswechsel aufgrund der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, des Wechsels des Arbeitgebers oder im Zusammenhang mit einer Versetzung durchgeführt wird,
  2. durch den Wohnungswechsel eine erhebliche Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte eintritt und die verbleibende Wegezeit im Berufsverkehr als normal angesehen werden kann
  3. wenn der Wohnungswechsel im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird z. B. beim Beziehen oder Räumen der Dienstwohnung
  4. wenn eigener Hausstand zur Beendigung einer doppelten Haushaltsführung an den Beschäftigungsort verlegt wird.

Was versteht man eigentlich unter erheblicher Verkürzung? Die erhebliche Verkürzung liegt vor, wenn sie weniger als eine Stunde pro Tag auf Grund des Umzuges zur Arbeit und zurück fahren müssen.

Wenn Sie nun wegen dem Umzug weniger als eine Stunde pro Tag zur Arbeit und zurück fahren, so sind private Gründe z. B. Geburt eines Kindes usw. unbeachtlich, die Umzugskosten sind absetzbar.

Wie hoch sind die Umzugskostenpauschalen?

Die Pauschale für umzugsbedingte Unterrichtskosten pro Kind beträgt:

ab 1.3.2018         1.984 Euro

ab 1.4.2019         2.045 Euro

ab 1.3.2020         2.066 Euro.

Weiterhin sind auch die sonstigen Umzugsauslagen wie folgt pauschal zu berücksichtigen:

jeweils bei Ledigen/Verheirateten

ab 1.3.18             787 Euro / 1.573 Euro

ab 1.4.19             811 Euro / 1.622 Euro

ab 1.3.20             820 Euro / 1.639 Euro.

Was kann ich als Umzugskosten pauschal absetzen?

Bei sonstigen Umzugsauslagen kommen folgende Aufwendungen in Frage:

  • Ummeldung des PKW´s
  • Umschreibung Personalausweis
  • Anzeigen in der Zeitung
  • Trinkgelder ans Umzugspersonal.

Wann kann ich Umzugskosten pauschal absetzen und wann lohnen sich die tatsächlichen Kosten eigentlich?

Die pauschalen Beträge können ohne weiteren Nachweis als Höchstbeträge angesetzt werden.

  • Die tatsächlichen Umzugskosten sind nachzuweisen und lohnen sich oft nur, wenn diese höher als die Umzugspauschalen sind.

Somit sind Vergleichsberechnungen erforderlich, um für sich das beste steuerliche Ergebnis herauszufiltern.

Mit besten Grüßen

IHR STEUER-INFO-BLOG


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