Umsatzsteuervoranmeldung Formular in Papierform -

Umsatzsteuervoranmeldung Formular in Papierform

Der Unternehmer ist grundsätzlich verpflichtet sein Umsatzsteuervoranmeldung Formular dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln.

Will man jedoch das Umsatzsteuervoranmeldung Formular 2012 in besonderen Fällen doch noch in Papierform beim Finanzamt einreichen, so muss ein amtlich vorgeschriebener Vordruck ausgefüllt werden. Außerdem ist die Übermittlung in Papierform nur möglich, wenn der Unternehmer dies beantragt und wenn für den Unternehmer die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.

  • Liegt laut Finanzamt eine wirtschaftliche oder persönliche Unzumutbarkeit nicht vor, so kann das Finanzamt aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes selbst entscheiden, ob eine Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung weiterhin in Papierform möglich ist oder nicht.

Anzeige

Fall:

  • Die Klägerin wollte weiterhin das Umsatzsteuervoranmeldung Formular in Papierform abgeben. Die Klägerin war eine GmbH & Co KG, wo sich die Familienmitglieder als Kommanditisten sich dran beteiligten. Die Buchführung wurde handschriftlich in Form eines amerikanischen Journals erstellt.
  • Die Klägerin beschäftigte sich mit der Vermietung von Betriebsgrundstücken an verbundene Unternehmen. Diese beantragte beim Finanzamt das Umsatzsteuervoranmeldung Formular weiterhin in Papierform abgeben zu dürfen.
  • Die Klägerin begründete Ihre Aussage damit, dass die Buchhaltung zu klein sei, um die Daten elektronisch übermitteln zu müssen und außerdem verfüge diese nicht über eine richtige Soft- und Hardware für die Übermittlung. Weiterhin sei die Klägerin nicht in der Lage eine Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu veranlassen.
  • Das Finanzamt lehnte den Antrag ab.

Umsatzsteuervoranmeldung Formular Voraussetzungen für die Papierform:

  • Bei folgenden Fällen ist die Abgabe in Papierform möglich, wenn der Unternehmer

-finanziell nicht in der Lage ist, entsprechende Investitionen zu tätigen oder
-kurzfristig eine Einstellung seiner betrieblichen Tätigkeit beabsichtigt oder
-in nächster Zeit eine Umstellung der Software/Hardware beabsichtigt.

  • Dies war bei der Klägerin nicht der Fall, obwohl diese erzählte, dass Sie zu alt sei und keinen Internetzugang hätte. Diese Gründe reichen nicht mehr aus. Zumal die Klägerin zu einem Konzern gehörte und sogar eine EDV-Software für Lohnbuchhaltung hat. Die Klage wurde zurück gewiesen.

Seit wann ist man verpflichtet eine Umsatzsteuer-Voranmeldung zu übermitteln?

  • Der Bundesfinanzhof meinte, dass die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen den verfassungsrechtlich legitimen Zielen dient. Geregelt ist dies im § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG.

§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Wichtige Zitate aus dem Urteil:

Einem Steuerpflichtigen ist die Erklärungsabgabe nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung insbesondere nicht zuzumuten, wenn er nicht über die erforderliche technische Ausstattung verfügt und es für ihn nur mit nicht unerheblichem finanziellem Aufwand möglich wäre, die für eine elektronische Übermittlung der Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz mittels Datenfernübertragung erforderlichen technischen Möglichkeiten zu schaffen. Eine unbillige Härte ist darüber hinaus anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten einer Datenfernübertragung zu nutzen.

Damit hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass im Rahmen des § 150 Abs. 8 AO bei wirtschaftlicher Zumutbarkeit der Anschaffung allein das Fehlen der für eine elektronische Übermittlung der Voranmeldungen erforderlichen Technik keinen Anspruch i.S. des § 150 Abs. 8 Satz 1 AO auf Befreiung von der Abgabe von Voranmeldungen in elektronischer Form begründet.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.