Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Kleinunternehmer -

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Kleinunternehmer

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Kleinunternehmer

Bei welchen Fällen wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Kleinunternehmer benötigt?

Was ist bei Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Kleinunternehmer zu beachten?

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Für was benötige ich überhaupt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die UmsatzsteuerIdentifikationsnummer wird benötigt, um EU-Geschäfte wie Einkauf oder Verkauf innerhalb der Europäischen Union durchführen zu können.

Die Nummern werden grundsätzlich nur für Unternehmer ausgestellt.

Was steckt hinter Kleinunternehmer und wann kann diese Regelung in Anspruch genommen werden?

Sie können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 17.500,00 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 50.000,00 Euro nicht überschreiten wird.

  • Schon bei der Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt mit dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung muss dem Finanzamt mitgeteilt werden, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Kleinunternehmer aber für was?

Werden durch den Kleinunternehmer innergemeinschaftliche Erwerbe ausgeführt z. B. Ware wird für den Weiterverkauf in Deutschland durch einen deutschen Kleinunternehmer in Spanien eingekauft, so benötigt dieser Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für diese Art von Einkäufen.

  • Der Kleinunternehmer hat somit einen Anspruch auf die Ausstellung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Damit der innergemeinschaftliche Erwerb steuerfrei erfolgt, wird die Umsatzsteuer-Identifikatsionsnummer des deutschen Kleinunternehmers für die Rechnungausstellung des ausländischen Unternehmers benötigt.

  • Für den ausländischen Unternehmer gelten nicht die deutschen Gesetze. Jedoch gibt es die sogennante Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, die in allen EU-Staaten umgesetzt werden müsste.

Bei Ausführung des innergemeinschaftlichen Erwerbs durch den deutschen Unternehmer entsteht für den ausländischen Unternehmer eine innergemeinschaftliche Lieferung.

  • Diese muss mit entsprechender Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Zusammenfassenden Meldung angeben werden.

Für den Kleinunternehmer gilt bei Ausführung von innergemeinschaftlichen Erwerben die gleiche Regelung wie für den normalen Unternehmer, der Kleinunternehmer muss jedoch einige Besonderheiten beachten.

  • Der innergemeinschaftliche Erwerb ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen für den Kleinunternehmer steuerbar, wenn dieser nicht auf die Anwendung der Erwerbsschwelle verzichtet.

Was steckt hinter der Erwerbsschwelle – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Kleinunternehmer?

Der innergemeinschaftliche Erwerb unterliegt bei Kleinunternehmer der Erwerbsbesteuerung, wenn
1. nach der Erwerbsschwelle der Gesamtbetrag der für innergemeinschaftliche Erwerbe bezahlten Entgelte 12.500,00 Euro im Vorjahr überstiegen hat und im laufendem Jahr übersteigen wird.

Gerade bei Kleinunternehmer gibt es viele Besonderheiten beim Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Erwerbs, die beachtet und geprüft werden müssten, um eine richtige Besteuerung zu erreichen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


One comment on “Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Kleinunternehmer

  1. Fuest sagt:

    Ab 2011 wird die Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: gegenüber dem Lieferanten als Verzicht auf die Erwerbsschwellenregelung von 12.500 € gewertet.
    Die Erwerbsschwellenregelung möchte ich aber in Anspruch nehme, weil ich unter 12.500 € beim Einkauf bleibe. Der italienische Unternehmer verlangt aber die U.Ident-Nr.
    Folge dessen handelt es sich um einen Widerspruch innerhalb des Gesetzes!!

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