Steuerfreier Teil der Rente - was genau steckt dahinter? -

Steuerfreier Teil der Rente – was genau steckt dahinter?

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Steuerfreier Teil der Rente

Der steuerfreier Teil der Rente sinkt vom Jahr zu Jahr.

Welcher steuerfreier Teil der Rente kommt bei mir raus? Es kommt hier auf den Beginn der Rente drauf an und um was für eine Rente es sich bei Ihnen handelt. Die Renten werden steuerlich unterschiedlich behandelt.

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Der steuerfreier Teil der Rente hängt in der Regel von dem Besteuerungsanteil ab.

  • Beim Rentenbeginn im Jahre 2005 beträgt der steuerfreier Teil der Rente 50 Prozent bei gesetzlichen Renten.
  • Aber der monatliche Rentenanpassungsbetrag, der nach 2005 angefallen ist, muss zusätzlich in voller Höhe versteuert werden.

Welcher steuerfreier Teil der Rente kommt bei mir raus, wenn ich im Jahr 2012 in die Rente gehe?

Wer im Jahr 2012 in die Rente geht, muss 64 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern. Das bedeutet, dass gerade mal 36 Prozent der Rente als steuerfreier Teil der Rente gelten.

  • Der steuerfreier sowie steuerpflichtiger Teil der Rente bleibt für den gesamten Rentenbezug erhalten.
  • Jedoch bei Erhöhung der Rente durch einen Rentenanpassungsbetrag, muss der komplette jährliche Erhöhungsbetrag zu dem steuerpflichtigen Teil der Rente hinzugerechnet werden.

Beispiel:

  • Monatliche Rente  1.200 Euro ab 01.01.2012.
  • Davon sind 432 Euro als steuerfreier Teil der Rente zu versteuern. Die restlichen 768 Euro müssen versteuert werden. Jedoch fällt die Steuer erst ab Überschreitung des jährlichen Grundfreibetrages i. H. v. 8.004 Euro an.
  • Ab Juli wurde die Rente um 10 Euro auf 1.210 Euro mtl. erhöht.
  • Von Juli bis Dezember sind 60 Euro in voller Höhe als Rentenanpassungsbetrag anzugeben und zu dem steuerpflichtigen Teil der Rente hinzuzurechnen und natürlich zu versteuern.

Wie hoch ist der steuerfreier Teil der Rente bei einer Berufsunfähigkeitsrente?

Bei dieser Art von Rente kommt es auf das Alter des Rentners bei Beginn der Rente drauf an.

  • Der Ertragsanteil und somit der steuerpflichtige Teil der Rente beträgt z. B. bei einem Rentner, der bei Beginn des Rentenbezugs das 65. Lebensjahr vollendet hat, 18 Prozent.
  • Das zeigt wiederrum, dass jede Rente steuerlich anders behandelt wird. Es kommt tatsächlich immer bei dem steuerfreien Teil der Rente darauf an, um welche Rente es sich handelt.
  • Außerdem gibt es Renten, die komplett steuerfrei sind z. B. Berufsgesnossenschaftsrente oder Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten.

Vor der Erstellung der Steuererklärung müssen Sie sich gut informieren, welche Rente wie und wo anzugeben ist und somit zu besteuern ist. Der steuerfreier Teil der Rente kann erst dann korrekt berücksichtigt werden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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