Steuerfreibetrag eintragen lassen aber wo? -

Steuerfreibetrag eintragen lassen aber wo?

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Steuerfreibetrag eintragen lassen aber wo?

Du möchtest einen Steuerfreibetrag eintragen lassen und weißt nicht, wie und wo das gemacht werden kann?

Mit Hilfe eines Antrages kannst du jeden Steuerfreibetrag eintragen lassen und ab dem nächsten Monat dadurch vom Lohn weniger Steuern zahlen.

Wusstest du eigentlich, dass du sogar für zwei Jahre im Voraus den Steuerfreibetrag eintragen lassen kannst?

Die Kinderfreibeträge, steuerfreien Betrag wegen zu hohen Werbungskosten, Sonderausgaben, Handwerkerleistungen, Verluste aus anderen Einkünften usw. kannst du mit Hilfe des Antrages laufend bei deiner Lohnabrechnung berücksichtigen und dadurch deine Steuerlast sofort reduzieren.

Steuerfreibetrag eintragen lassen aber wo?

Der Steuerfreibetrag kann nur vom Finanzamt und nicht von deinem Arbeitgeber für maximal zwei Jahre eingetragen werden.

Hierzu gibt es das Formular Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.

Lade dir also den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung runter und fülle den Antrag aus.

Nachdem du alles ausgefüllt hast, so reiche diesen Antrag schnellstmöglich beim Finanzamt entweder elektronisch oder per Post ein.

Zunächst sind die allgemeinen Daten wie deine Steuernummer, persönlichen Daten als erstes im Formular auszufüllen und entsprechende Anlage wie z. B. Anlage Kind, Anlage Werbungskosten oder Anlage Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung anzukreuzen.

Wenn du bereits schon Mal den Steuerfreibetrag beantragt hast, so genügt die Angabe wie im Vorjahr und somit nur das vereinfachte Formular und zwar die Zeilen 17 bis 19 des Formulars.

Sobald du die zusätzlichen Anlagen angekreuzt hast, erscheinen diese ebenfalls zum Ausfüllen.

Falls du verheiratet bist, so ist hier auch dein Ehegatte zu berücksichtigen.

Neben den persönlichen Angaben sind hier dein voraussichtlicher Bruttoarbeitslohn sowie weiteres Einkommen im Antrag anzugeben.

Hier solltest du einfach schauen, was du genau im Rahmen des Antrages berücksichtigen willst bzw. was in deinem Fall zu trifft.

Ab wann wird der Steuerfreibetrag beim Arbeitgeber berücksichtigt?

Sobald dein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt angekommen ist, wird der Steuerfreibetrag ab dem nächsten Monat bei deiner Lohnabrechnung zwei Jahre lang berücksichtigt.

Dabei spielt es keine Rolle, wie lange der Fiskus den Antrag bearbeitet. Dein Arbeitgeber kann bereits ab dem folgenden Monat den Steuerfreibetrag berücksichtigen.

Du zahlst dadurch sofort weniger Steuern und profitierst gleich davon und nicht erst mit der Abgabe deiner Steuererklärung und somit ein Jahr später.

Für was kann oder sollte ich den Steuerfreibetrag eintragen lassen und bis wann?

Aufgrund deiner angestellten Tätigkeit entstehen dir pro Jahr hohe Werbungskosten und zwar mindestens i. H. v. 1.601 Euro pro Jahr, so solltest du auf jeden Fall einen steuerfreien Betrag möglichst schnell eintragen lassen.

Du bist angestellt und hast dich nebenbei selbstständig gemacht und erwartest einen anfänglichen Verlust, so solltest du diesen auf jeden Fall schnellstmöglich bei deiner Lohnabrechnung berücksichtigen.

Neben deiner angestellten Tätigkeit hast du noch ein Mietobjekt, wo evtl. hohe Verluste zu erwarten sind, weil du die Mietwohnung ordentlich renovieren lassen hast und daher sehr hohe Werbungskosten hattest.

Der Antrag ist bis zum 30. November eines Jahres zu stellen, damit die Berücksichtigung spätestens im Dezember in voller Höhe erfolgen kann.

Oder du hast deine eigene Wohnung renovieren lassen und hohe Handwerkerkosten gehabt, die du bereits hier als Steuerermäßigung berücksichtigen kannst.

Und vieles mehr, prüfe deine eigene Situation und profitiere vom Steuerfreibetrag so schnell wie möglich.

Mit besten Grüßen

Dein STEUER-INFO-BLOG


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