Steuerfreibetrag beantragen aber wie lange gilt dieser? -

Steuerfreibetrag beantragen aber wie lange gilt dieser?

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Steuerfreibetrag beantragen

Steuerfreibetrag beantragen aber wie lange gilt dieser eigentlich?

Wo kann ich den Steuerfreibetrag beantragen und wie oft muss ich das tun?

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Wo kann ich den Steuerfreibetrag beantragen?

Der Steuerfreibetrag kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dazu sollte der Antrag auf Steuerermäßigung für das entsprechende Jahr ausgefüllt und dem Finanzamt zu geschickt werden.

  • Dabei gibt es noch den vereinfachten Antrag auf Steuerermäßigung. Dieser ist zu verwenden, wenn bereits im Vorjahr Steuerfreibeträge beantragt wurden und gleich geblieben sind wie z. b. Kinderfreibeträge und oder keine wesentliche Veränderung im aktuellen Jahr eingetreten ist.

Der Antrag für 2015 kann bis zum 30. November 2015 gestellt werden, wird dieser später dem Finanzamt eingereicht, so erfolgt die Berücksichtigung erst bei Abgabe der Steuererklärung.

Wann sollte ich einen Steuerfreibetrag beantragen?

Sie haben hohe Werbungskosten wie z. B. Fahrkosten, welche den Pauschbetrag i. H. v. 1.000 Euro pro Jahr übersteigen, so können oder sollten sie einen Freibetrag beantragen. Durch den vorhandenen Freibetrag reduziert sich die Lohnsteuer während des Jahres.

  • Ebenfalls ist eine Beantragung sinnvoll, wenn Sie Kinder haben oder gerade ein Kind bekommen haben, um Kinderfreibeträge zu erhalten.

Als Steuerfreibetrag gilt auch der Entlastungbetrag für Alleinerziehende, dieser kann ebenfalls durch den Antrag berücksichtigt werden.

  • Freibeträge für Behinderte oder Handwerkerleistungen oder hohe Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastung können bereits durch den Antrag erfasst werden.

Wie lange gilt der beantragte Steuerfreibetrag bis 2015 eigentlich?

Bis 2015 musste der Antrag vollständig oder in vereinfachter Form jedes Jahr beim Finanzamt beantragt werden und galt nur für ein Jahr.

Somit musste man bisher jedes Jahr den Steuerfreibetrag beantragen.

Was ändert sich ab 2016 beim Steuerfreibetrag beantragen?

Ab 2016 gilt der beantragte Steuerfreibetrag zwei Jahre und nicht wie bisher nur ein Jahr. Als Starttermin für die Beantragung gilt der 01. Oktober 2015.

  • Ab diesem Zeitpunkt können alle Arbeitnehmer die Freibeträge ab 2016 für zwei Jahre bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

Die Neuregelung vereinfacht das ganze Verfahren und entlastet somit viele Arbeitnehmer. Man muss jedoch dabei bedenken, dass jede Änderung trotzdem dem Finanzamt mitgeteilt werden muss.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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