Steuerfahnder steht vor der Tür - wie reagiere ich richtig? -

Steuerfahnder steht vor der Tür – wie reagiere ich richtig?

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Steuerfahnder

Steuerfahnder kommen nicht nur bei Steuerhinterziehung sondern auch bei normalen Unternehmer überraschend vorbei.

Wie reagiere ich eigentlich richtig, wenn der Steuerfahnder plötzlich vor der Tür steht und was soll ich als nächstes Tun?

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Es gibt viele Gründe für den Steuerfahnder ein Ermittlungsverfahren zu beginnen und auch in ihrem Unternehmen an der Tür zu klingeln.

  • Die Gründe können folgende sein: Kontrollmitteilungen, Betriebprüfung, Wettbewerberanzeigen, gefeuerte Mitarbeiter oder auch geschiedene Ehepartner.

Sowohl die Steuerfahnder als auch die Staatsanwaltschaft müssen auf Hinweise reagieren auch wenn diese vollkommen falsch sind.

Wie verhalte ich mich dem Steuerfahnder gegenüber – bloß nicht in Panik geraten

Verhalten Sie sich dem Steuerfahnder gegenüber ganz ruhig.

  • Lassen Sie sich den Ausweis des Beamten vorzeigen, denn es könnte auch ein Betrüger sich als Prüfer ausgeben. Sollte ein Durchsuchungsbeschluss vorliegen, so fragen Sie danach. Damit Sie Bescheid wissen, um was es hier eigentlich geht und weswegen gesucht wird.

Bevor Sie etwas sagen, schalten Sie lieber bei so einem Besuch sofort ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt ein und bitten Sie diesen an der Prüfung teilzunehmen.

  • Sie könnten auch mit dem Steuerfahnder besprechen, dass Sie nur mit dem Steuerberater oder Rechtsanwalt die Prüfung beginnen möchten und somit den Prüfungsbeginn verschieben oder auf den Steuerberater warten.

Erzählen Sie dem Prüfer nicht zu viel oder besser gar nichts und antworten Sie nur wahrheitsgemäß auf deren Fragen.

  • Sagen Sie nichts spontanes, was der Prüfer in sein Protokoll aufnimmt und wo später kaum eine Korrektur erfolgen kann.

Ganz wichtig ist es, sich auf eine solche Steuerprüfung vorzubereiten und einen möglichen Verlauf mit dem Steuerberater zu besprechen.

  • Der Steuerberater kann ihnen in solcher Situation immer helfen, weil dieser bereits bei vielen Prüfung teilgenommen hat und erfahrungsgemäß ganz viele Ratschläge zum Verhalten gegenüber dem Steuerfahnder auf Lager hat.

Die Steuerfahnder sind auf der Suche nach privaten Unterlagen oder Notizen zum Unternehmen, was bisher noch nicht bekannt ist und wo Hinweise vorliegen oder was dem Finanzamt gegenüber noch nicht erklärt wurde.

Was muss ich dem Prüfer vorlegen?

Sie sind verpflichtet dem Steuerprüfer nicht nur steuerlich relevante Unterlagen bei der Prüfung zum Durchschauen vorzulegen sondern auch auf vom Prüfer gestellte Fragen wahrheitsgemäß zu antworten.

  • Auch den Zugang zu den digitalen Daten müssen die Steuerzahler dem Prüfer auf Anfrage ermöglichen. Entweder auf dem Firmensystem oder eben auf Ausdrücken zu der Anfrage.

Will der Steuerfahnder ein Datenträger zu den digitalen Daten haben, so sollte der Steuerzahler diesen zur Verfügung stellen.

Geraten Sie nicht in Panik bei Überraschungsbesuchen durch Steuerfahnder und informieren Sie sofort ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt und besprechen Sie den weiteren Verlauf der Prüfung mit diesem.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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