Steuererklärung abgeben - wichtige Steuererklärungsfristen kennen -

Steuererklärung abgeben – wichtige Steuererklärungsfristen kennen

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Steuererklärung abgeben

Das Jahr ist rum und nun fragen sich viele Steuerzahler wieder, bis wann sie ihre Steuererklärung abgeben müssen?

Das Finanzamt informiert schon jetzt, bis zu welchem Termin Sie ihre Steuererklärung abgeben sollen.

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Hier kommt es drauf an, ob Sie ihre Steuer selbst machen oder durch einen Steuerberater anfertigen lassen.

Wie jedes Jahr wurde die Abgabefrist für Steuererklärungen 2013 bereits jetzt bekannt gemacht. Aber welchen Abgabetermin muss ich in meinem Fall beachten?

Abgabefrist für Steuererklärungen ohne Steuerberater

Alle Steuererklärungen wie z. B. für Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder Körperschaftsteuer sind bis zum 31. Mai 2014 beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

  • Betreiben Sie ein Weinbau z. B. Weingut als landwirtschaftlichen Betrieb und haben Sie ein abweichendes Wirtschaftsjahr, so endet die Abgabefrist in diesem Fall mit Ablauf des fünften Monats nach Ende des Jahres 2013/2014.
  • Diese Steuererklärungsfrist gilt für alle Steuerzahler, die keine steuerberatende Hilfe in Anspruch nehmen und ihre Steuer selbst erledigen.

Abgabefrist für Steuererklärungen mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein

Wird ihre Steuererklärung 2013 durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, so verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31.Dezember 2014.

  • Sie können die verlängerte Abgabefrist nur nutzen, wenn Sie ihr Finanzamt vorher darüber informiert haben, dass Sie durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ihre Steuererklärungen erstellen lassen.
  • Haben Sie bereits einen Steuerberater und hat dieser für Sie bereits Steuererklärung abgegeben, so ist dies bereits beim Finanzamt gespeichert und Sie können in Ruhe bis zum 31. Dezember 2014 ihre Steuererklärung abgeben.

Wichtiger Hinweis bei Steuererklärung abgeben:
Auch wenn Sie bis zum Jahresende Zeit haben, sollten sie ihre Steuer nicht so lange liegen lassen. Gerade die Steuerberater sind zum Jahresende immer voll und können nicht alle Steuererklärungen bis zum 31. Dezember fristgerecht bearbeiten.

  • Es ist empfehlenswert bereits im dritten Quartal die Steuerdaten für die Erstellung der Steuererklärung dem Steuerberater zu überlassen, damit wirklich nichts mehr schief gehen kann und der Abgabetermin auf keinen Fall versäumt wird.
  • Bei abweichendem Wirtschaftsjahr, wie dies ist in der Regel bei landwirtschaftlichen Betrieben ist, gilt anstatt dem 31. Dezember 2014 der 31. Mai 2015 als Abgabetermin für die Steuererklärungen 2013.
  • Das Finanzamt kann jedoch die Steuererklärungen trotz der verlängerten Frist früher anfordern. Dies ist dann der Fall, wenn die Steuererklärungen immer zu spät eingereicht werden oder gar nicht abgegeben werden und die Fristen somit jedes Jahr nicht eingehalten werden.
  • Bei hohen zu erwartenden Steuernachzahlungen kann das Finanzamt auch eine frührere Frist für die Abgabe der Steuer trotz Fristverlängerung nach eigenem Ermessen festlegen.
  • Liegen wichtige Gründe vor, so kann kurz vor Ablauf der Frist eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Eine Fristverlängerung kann jedoch max. bis zum 28. Februar 2015 bei wichtigen und begründeten Fällen erfolgen.

Ohne Druck Steuererklärung abgeben und wichtige Steuerfristen kennen und beachten.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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