Steuererklärung Abgabepflicht für Rentner -

Steuererklärung Abgabepflicht für Rentner

wann müssen rentner eine steuererklärung abgeben

Steuererklärung Abgabepflicht

Welche Steuererklärung Abgabepflicht müssen Rentner beachten und was hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bezüglich der nachträglichen Abgabe der Steuererklärung ab 2005 bereits entschieden?

Müssen Rentner bei der Steuererklärung Abgabepflicht beachten?

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Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Rentner dann eine Steuererklärung Abgabepflicht haben, wenn das Finanzamt Ihnen vor dem Jahr 2005 bereits mitgeteilt hat, dass diese keine Steuererklärung mehr abgeben müssen.

  • Im Eilverfahren beschloss das Finanzgericht am 24. Juli dieses Jahres, dass Rentner nach dem neu geltendem Alterseinküftegesetz und somit einer neuen Besteuerung der Renten auch eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn das Finanzamt diesen bereits vor 2005 im letzten Steuerbescheid mitgeteilt hat, dass diese nicht verpflichtet seien eine Steuererklärung abzugeben.
  • Genaue geht es hier um ein Rentnerehepaar, welches nur Rentenzahlungen und Versorgungsbezügen erhalten hatte.
  • Das letzte Mal haben diese Rentner eine Steuererklärung im Jahre 2000 abgegeben. Damals wurde die Einkommensteuer auf 0,00 Euro festgesetzt.
  • Im Jahr 2012 wurde das Rentenehepaar vom Finanzamt aufgefordert eine Steuererklärung für das Jahr 2010 abzugeben.

Aus welchem Grund müssen die Rentner Steuererklärung Abgabepflicht beachten und wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Als Grund wurde die Verfügung der Oberfinanzdirektion vom Finanzamt angegeben, aus dieser geht hervor, dass Rentner, bei denen aufgrund der maschinellen Ermittlung voraussichtlich Steuer für das Jahr 2010 anfällt auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet  und aufzufordern sind.

  • Das neue Alterseinkünftegesetz hat Änderungen mitgebracht und die Renten werden nun ab 01.01.2005 zu 50 Prozent besteuert und nicht mehr wie früher mit ihrem niedrigeren Ertragsanteil.
  • Das Rentenehepaar war der Meinung, dass Sie keine Steuererklärung Abgabefrist beachten müssen und auch nicht verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, weil im letzten Steuerbescheid in den Erläuterungen dies so drin stand.
  • Das Finanzamt berücksichtigte bei der Steuererklärung 2010 die übermittelten Werte von der Rentenbezugsstelle und andere elektronische Daten wie z. B. die Krankenversicherungsbeiträge und setzte somit eine Steuer für das Rentenehepaar fest.
  • Gegen die festgesetzte Steuer für das Jahr 2010 hat das Rentenehepaar einen Einspruch eingelegt.
  • Die Rentner begründeten ihren Einspruch mit den im letzten Steuerbescheid angegebenen Erläuterungen. Außerdem gaben die Rentner zu, dass Sie alle steuerrelevanten Unterlagen vernichtet haben, weil Sie dem letzten Steuerbescheid so sehr vertraut haben.
  • Nach erfolglosem Verlauf des Einspruches wurde Klage eingereicht, wobei diese noch nicht entschieden wurde.
  • Das Ehepaar stellte neben der Klage einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Dieser wurde im Eilverfahren abgelehnt. Das Finanzgericht ist der Meinung, dass das Rentenehepaar schon zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sei, weil diese dazu vom Finanzamt aufgefordert wurde.

Auch Rentner müssen die gesetzlichen Vorschriften beachten und bei Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung vom Finanzamt eine Steuererklärung Abgabepflicht wahrnehmen. Jedoch bleibt es noch abzuwarten, wie die Klage letztendlich ausfällt.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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