Steuer auf Selbstbehalt bei Autohaftpflichtversicherung -

Steuer auf Selbstbehalt bei Autohaftpflichtversicherung

Autohaftpflichtversicherung wird teuerer

Es gibt schlechte Nachrichten für Autofahrer und deren Autohaftpflichtversicherung. Das Bundesministerium hat sich trotz Widerstände, die erheblich groß waren, durchgesetzt und will nun Steuer auf den Selbstbehalt der Autohaftpflichtversicherung drauf schlagen. Dies wurde am 23. Mai 2012 vom Kabinett anhand des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Versicherungsgesetzes beschlossen. Es spielt nun keine Rolle, ob Sie Ihre Autoversicherung online abschließen oder nicht, diese wird auf jeden Fall teuerer. Die Sprecherin des Ministeriums sagte folgendes: „Der tatsächlich getragene Selbstbehalt einer Kfz Haftpflichtversicherung soll jetzt besteuert werden.

Jedoch hängt es noch am Bundesrat und Bundestag, weil diese dem Gesetz bis November erstmals noch zustimmen müssen.  Sollte dies jedoch umgesetzt werden, dann wird die Autohaftpflichtversicherung erheblich teurerer als bisher, wenn es zu Schadensfällen kommt.

Beispiel zur Erläuterung:

Die Kfz Haftpflichtversicherung mindert sich aufgrund eines vereinbarten Selbstbehalts.

Wenn ein Autofahrer statt 300 Euro nur 200 Euro für seine Autohaftpflichtversicherung aufgrund des übernommenen Selbstbehalts i. H. v. 500 Euro bereit zu zahlen ist, so zahlt der Autofahrer auch nur 19 Prozent Versicherungssteuer auf die 200 Euro seiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Nun soll in Zukunft, wenn ein Unfallschaden entsteht, auch auf den Selbstbehalt von 500 Euro die Steuer entstehen.

Das Finanzministerium hat folgende Begründung abgegeben:

den Selbstbehalt soll man wie eine Prämie als Leistung an den Versicherer wahrnehmen, weil durch den Selbstbehalt der gesetzlich vorgeschriebene Deckungsschutz gewährt wird.

Somit stellt die Eigenbeteiligung wie auch die Prämie ein „steuerpflichtiges Versicherungsentgelt“ dar.

Die Autofahrer sowie auch die Industrie reagieren empört, den Sie sind der Meinung, dass der Selbstbehalt einer Autohaftpflichtversicherung ein rechtlich legitimes Mittel, um den Risikotransfer zu vereinfachen, darstellt.

Durch die Besteuerung des Selbstbehalts entsteht für den Autofahrer mehr Arbeit im Zusammenhang mit der Klärung des Unfallschadens  und die Kfz Haftpflichtversicherung wird zu teuer.  Die Versicherungsgesellschaft muss ungewollt die Steuer vom Autofahrer im Schadensfall einbehalten und an die Finanzverwaltung abführen.

Der Deutsche Versicherungs-Schutzverband hat sich gegen die Regelung ausgesprochen und versuchte sich gegen dieses Gesetz zu währen.

Nun bleibt es abzuwarten, ob das Bundesrat und Bundestag das Gesetz nun im November tatsächlich umsetzt.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de



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