Scheinselbständigkeit Kriterien -  angestellt oder selbständig? -

Scheinselbständigkeit Kriterien –  angestellt oder selbständig?

angestellt oder selbständig

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Durch Scheinselbständigkeit Kriterien kann beurteilt werden, ob eine selbständige oder angestellte Tätigkeit ausgeübt wird.

Weiterhin stellen die Scheinselbständigkeit Kriterien eine Hilfe dar, jedoch fehlt es noch an der klaren gesetzlichen Regelung dazu, deshalb ist die Beurteilung ziemlich schwierig.

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Scheinselbständigkeit Kriterien – klare Orientierung für den Arbeitgeber/Auftraggeber

Eine große Rolle spielen bei der Orientierung für den Auftraggeber die tatsächlichen Verhältnisse. Diese sind oft entscheidend bei der Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes.

Was spricht für die selbständige Tätigkeit?

Folgende starke Kriterien sprechen für die selbständige Tätigkeit:

  • Freie Gestaltung der eigenen Tätigkeit
  • Selbstbestimmung der Arbeitszeiten.

Was spricht für die angestellte Tätigkeit?

Folgende Merkmale sprechen für eine angestellte Tätigkeit:

  • Es werden keine Mitarbeiter, die mehr als 450 Euro pro Monat verdienen, beschäftigt
  • Nur ein Auftraggeber
  • Gleiche Tätigkeit wird auch von angestellten Mitarbeitern des Auftraggebers erledigt
  • Unternehmerisches Handeln ist an der ausgeübten Tätigkeit nicht erkennbar
  • Gleiche Tätigkeit wurde vor der Selbständigkeit in Anstellung erledigt.

Letztendlich entscheiden bei der Beurteilung die starken Merkmale, welche überwiegen, ob eine selbständige oder angestellte Tätigkeit vorliegt.

Wer muss die Scheinselbständigkeit Kriterien prüfen und warum?

Der Auftraggeber/Arbeitgeber muss die Scheinselbständigkeit Kriterien prüfen, weil er rechtzeitig seinen Arbeitgeberverpflichtungen nachkommen muss.

  • Zu seinen Pflichten gehört auch festzustellen, ob eine angestellte Beschäftigung überhaupt vorliegt.

Wird nichts durch den Arbeitgeber/Auftraggeber geprüft, so haftet dieser hauptsächlich gegenüber der Sozialversicherung als Beitragsschuldner.

  • Von Arbeitnehmern kann eine Aufrollung und somit eine Nachzahlung der Beiträge nur für die letzten drei Monate im Falle einer nachträglich bekannt gewordenen Scheinselbständigkeit gefordert werden.

Werden mit scheinselbständigen Arbeitnehmern Verträge vereinbart, die eine Versicherungspflicht ausschließen, obwohl diese tatsächlich vorliegt, so gelten diese als nichtig.

  • Bei der Beurteilung der Scheinselbständigkeit Kriterien spielen die verträglichen Inhalte keine Rolle, es kommt nur auf die tatsächlichen Verhältnisse drauf an.

Was tun bei schwierigen Fällen und Scheinselbständigkeit Kriterien?

Der Arbeitgeber hat die Pflicht bei Zweifel eine fachkundige Stelle zu kontaktieren. Die Pflicht geht bei der Erstellung der Löhne durch einen Steuerberater auf diesen über.

Somit kann die Strafe bei Feststellung einer Scheinselbständigkeit auch den Steuerberater treffen, wenn dieser mit der Erfüllung der Arbeitgeberpflichten beauftragt war.

  • Der Auftraggeber bzw. Arbeitgeber muss einen Verpflichtungen nachkommen und rechtzeitig die Scheinselbständigkeit Kriterien selbst prüfen oder prüfen lassen, um unangenehme Folgen zu vermeiden.

Ich freue mich über Eure Meinungen oder Ergänzungen zum Thema im Kommentarfeld.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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