Riester Rente Mindestbeitrag für die spätere Altersvorsorge

Riester Rente Mindestbeitrag bei Altersvorsorge

Riester Rente Mindestbeitrag – Anlage Altersvorsorge

Der Riester Rente Mindestbeitrag wurde ab 2012 auf 60 Euro pro Jahr für die Riesterförderung festgelegt. Der Riester Rente Mindestbeitrag war bisher nicht notwendig, was sich hiermit für das Jahr 2012 komplett änderte.

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  • Durch die Einführung des o.g. Gesetzes will der Gesetzgeber die Rückforderungen von Zulagen bei der Riester-Förderung wegen einer schleichenden Änderung der Zulageberechtigung weitgehend vermeiden.
  • Daher wurde ein Riester Rente Mindestbeitrag für die Riesterrente eingefügt. Es gibt natürlich einige Steuervorteile bei Zahlung des Riesterbeitrages.
  • Der Riester Rente Mindestbeitrag für die Riesterförderung muss entweder als Mindesteigenbetrag oder vom Arbeitgeber eingezahlt werden. Hiermit ist bei mittelbar Zulage berechtigten Personen ab dem Jahr 2012 ein Riester Mindestbeitrag i. H. v. 60 Euro pro Jahr vorgesehen.
  • Die meisten Riester-Förderungsberechtigten wurden über die Neuregelung von Ihren Versicherungsgesellschaften bzw. den Anbieter von Altersvorsorgeverträgen Anfang des Jahres 2012 über den Riester Rente Mindestbeitrag informiert.

Was muss man ausfüllen und eintragen, um Riester-Beiträge bei der Steuer 2012 geltend machen zu können?

  • Zunächst ist ein Kreuz im Mantelbogen/Hauptvordruck der Steuererklärung in der Zeite 40 bei „…Anlage AV beifügen..“ zu stellen.
  • Die Anlage AV ist auszufüllen und mit der Steuererklärung dem Finanzamt einzureichen.
  • Bitte tragen Sie die gezahlten Altersvorsorgebeiträge ohne Zulagen in der Zeile 8 ein. Hier sind jedoch nur die übermittelten Beträge anzugeben.

Wann bekommt man die Förderung für Riester – Beiträge?

  • Um die steuerliche Riester Förderung beantragen zu können, ist es ausreichend, wenn im Laufe eines Jahres begünstigte Altersvorsorgebeiträge gezahlt werden. Ab 2012 greift hier der Riester Rente Mindestbeitrag in Höhe von 60 Euro.
  • Für die zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag  gezahlten Beiträgen können Sie eine Altersvorsorgezulage bei ihrem Anbieter sowie auch die Riester Zulage beantragen.
  • Die Altersvorsorgezulage kann jedoch nur für max. zwei Verträge gewährt werden. Mit der Anlage AV können Sie darüber hinaus einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug für mehr als zwei Verträge bei ihrer Steuer geltend machen.
  • Daher soll die Anlage AV auch immer mit der Steuererklärung ausgefüllt werden, damit das Finanzamt bei der Bearbeitung der Steuererklärung überprüfen kann, ob eine zusätzliche Förderung in Form eines Sonderausgabenabzug bei der Steuer möglich ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei der Steuer berücksichtigen zu können?

  • Die Voraussetzung für den Ansatz der Altersvorsorgebeiträge als zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei der Steuer ist, dass Sie ihrem Anbieter schriftlich und fristgemäß ( im Jahr 2011 ist es spätestens bis zum 31.12.2013) erlaubt haben, die zu berücksichtigenden Altersvorsorgebeiträge ans Finanzamt zu übermitteln.
  • Dabei sind zwingend die Vertragsdaten, sowie steuerliche Identifikationsnummer, Zulagen- und Sozialversicherungsnummer auszufüllen bzw. anzugeben.

Was macht man, wenn die Übermittlung des Anbieter nicht möglich war?

  • Falls der Anbieter die Daten nicht übermitteln konnte, so erhalten Sie von ihm eine Bescheinigung. Falls Sie keine Bescheinigung erhalten haben, so fordern sie diese unbedingt noch an. Diese Bescheinigung ist der Steuererklärung beizufügen.

Was kann von der Steuer abgezogen werden, wenn der Sonderausgabenabzug günstiger ist?

  • Ist der Sonderausgabenabzug günstiger, so können die gesamten Kosten inkl. des Anspruchs auf Zulage bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben bei der Steuer berücksichtigt werden.

Damit jedoch die Doppelförderung durch den Riester Rente Mindestbeitrag vermieden wird, erhöht das Finanzamt die Einkommensteuer um die Zulage.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

 

 


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