Private Telefonkosten absetzen und Steuern sparen

Private Telefonkosten absetzen aber wie ist das möglich?

Gerade wenn Sie dienstlich oder beruflich auswärts unterwegs sind, können sie ihre Telefonkosten absetzen.

Kann ich meine privaten Telefonkosten absetzen und wie gebe ich diese bei meiner Steuererklärung an?

  • Die Telefonkosten können bei längerem Auswärtseinsatz als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Somit sind auch Telefonkosten mit nahen Angehörigen bei längerer Abwesenheit von der Steuer abzugsfähig.
  • Nun gelten die Kosten für Telefongespräche, die während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche Dauer anfallen, als Werbungskosten und könnten somit lt. Bundesfinanzhof bei der Steuer berücksichtigt werden.

Fall:

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  • Geklagt hat ein Marinesoldat. Der Kläger wurde oft im Ausland auf hoher See eingesetzt. Dieser hat bei einem längeren Auslandeinsatz am Wochenende 15 Telefongespräche mit seiner Lebensgefährtin und Angehörigen telefoniert.
  • Er hat vergeblich die Telefonkosten als Werbungskosten bei seiner Steuererklärung geltend gemacht. Sowohl das Finanzamt als auch der Finanzgericht wollten die Telefonkosten nicht berücksichtigen, da ihrer Ansicht nach diese Kosten zu der privaten Lebensführung gehören.
  • Das Finanzgericht hat der Klage stattgegeben. Daraufhin hat das Finanzamt Revision eingelegt.

DIE ENTSCHEIDUNG:

  • Die Revision des Finanzamts hatte keinen Erfolg.
  • Der Bundesfinanzhof bezweifelt nicht, dass es sich bei diesen Kosten um Telefonate privaten Inhalts etwa mit Angehörigen und Freunden regelmäßig um Kosten der privaten Lebensführung handelt.
  • Werbungskosten sind jedoch alle Kosten zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen und liegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes vor, wenn zwischen den Kosten und dem verdienten Geld ein objektiver Zusammenhang besteht.
  • Die entstandenen Kosten können grundsätzlich immer dann als Werbungskosten in Abzug gebracht werden, wenn die Aufwendungen zwar den Beruf fördern, daneben aber auch der Lebensführung dienen, es sei denn, dass der den Beruf fördernde Teil der Aufwendungen sich nach objektiven Maßstäben zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzen lässt und nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist.
  • In einem solchen Fall werden eben die privaten Gründe der Kontaktaufnahme etwa mit Lebensgefährtin oder Freunden typisierend betrachtet durch die beruflich/betrieblich veranlasste Auswärtstätigkeit überlagert.
  • Daher können Sie auch die privaten Telefonkosten absetzen. Auch wenn es sich dabei um Privatgespräche handelt.
  • Aber nach einer mindestens einwöchigen Auswärtstätigkeit lassen sich die notwendigen privaten Dinge aber aus der Ferne nur durch über den normalen Lebensbedarf hinausgehende Mehrkosten regeln. Die Telefonkosten stellen diese Mehrkosten dar.

Somit können sie die angefallenen Handykosten absetzen. Die anfallenden Telefonkosten können deshalb abweichend vom Regelfall als beruflich veranlassten Mehrkosten der beruflichen Sphäre zugeordnet werden. Daher ist nun die Möglichkeit gegeben, gerade solche private Telefonkosten absetzen zu können.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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