Ordnungsgemäße Buchführung trotz altem Programm -

Ordnungsgemäße Buchführung trotz altem Programm

grundsätze der buchführung

Ordnungsgemäße Buchführung

Eine ordnungsgemäße Buchführung kann trotz eines veralteten Buchführungsprogramms vorliegen.

Wann liegt keine ordnungsgemäße Buchführung vor?

Anzeige

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein veraltetes Buchführungsprogramm von Sage-KHK kein Grund für eine nicht ordnungsgemäße Buchführung darstellt.

Um was ging es eigentlich bei dem Urteil?

Die Kommanditgesellschaft mit einem Komplementär und einer Kommanditistin verwendete bei der Erstellung der Buchführung das veraltete Programm, welches keine CD-ROMs und keine IDEA Daten erstellen und übertragen kann.

  • Das Finanzamt benötigt für die Betriebsprüfung IDEA-Daten zum Einlesen.
  • Als Komplementär war der Ehemann und als Kommanditisten die Ehefrau an der KG beteiligt.
  • Fraglich war, ob es gerichtlich feststellbar ist, dass die Buchhaltung allein wegen diesem Grund als nicht ordnungsgemäße Buchführung angesehen werden kann.
  • Die Klägerin machte schon seit sehr vielen Jahren die eigene Buchführung mit diesem Programm. Das Programm ermöglichte die Daten auf eine Diskette aber jedoch nicht als CD-ROM oder DVD zu speichern.
  • Als bei der Klägerin eine Betriebsprüfung durchgeführt wurde, konnte der Prüfer die Daten nicht bei sich im Programm einspielen. Nur aus diesem Grund wurde die Buchführung als nicht ordnungsgemäß angesehen.

  • Als Folge reichte der Kläger keine Steuererklärungen mehr beim Finanzamt ein.
  • Die KG hat daher geklagt und die Klage war erfolgreich.
  • Da die Klägerin ein berechtigtes Interesse an der schnellstmöglichen Feststellung hatte, lag hier eine Feststellungsklage vor. Durch diese Klage kann festgestellt werden, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht.
  • Eine solche Feststellung ist jedoch nicht möglich, wenn der Kläger seine Rechte durch eine Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen konnte.
  • Bei der Frage der Klägerin liegt ein Rechtsverhältnis vor.

 

Als Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, aus einem konkreten Sachverhalt resultierende, auf Grund von Rechtsnormen geordnete rechtliche Beziehung zwischen Personen oder zwischen Personen und Sachen zu verstehen. (Originaltext aus dem Urteil)

  • In diesem Fall liegt dieser Sachverhalt vor.
  • Gerade eine nicht ordnungsgemäße Buchführung hätte für die Beziehung des Klägers einerseits und für das Finanzamt und Strafbehörden andererseits weitreichende Folgen.
  • Das Finanzamt musste eigentlich die Daten des Steuerpflichtigen aufgrund der verwendeten Software auch annehmen können.

Wann liegt eine ordnungsgemäße Buchführung vor (Grundsätze der Buchführung)?

Eine Buchführung ist ordnungsgemäß wenn folgende Punkte erfüllt sind:

1. Klarheit und Übersichtlichkeit, diese ist gegeben wenn

1.1. diese sachgerecht organisiert wurde

1.2. der Jahresabschluss übersichtlich gegliedert wurde

1.3. Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen nicht verrechnet wurden (Saldierungsverbot eingehalten wurde)

1.4. Buchungsvorgänge nicht gelöscht wurden, damit diese nicht mehr lesbar sind

1.5.nicht mit Bleistift geschrieben wurde.

Außerdem muss die ordnungsgemäße Buchführung bzw. alle geschäftlichen Vorfälle zwingend folgende Eigenschaften enthalten:

  • zeitgerecht
  • fortlaufend
  • richtig
  • vollständig
  • sachlich geordnet.
  • Keine Buchung ohne Beleg.

Eine ordnungsgemäße Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen dürfte auch nicht fehlen.

Die Entscheidung zeigt, dass die Steuerpflichtigen nicht immer auf dem aktuellsten Stand der technischen Entwicklung sein müssen. Dies ist positiv aufzunehmen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.