Minijob Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten was nun? -

Minijob Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten was nun?

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Minijob Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten

Jährliche Minijob Verdienstgrenze liegt bei 5.400 Euro.

Was passiert, wenn die Minijob Verdienstgrenze überschritten wird und wann ist dies wirklich der Fall?

Wird pro Jahr mehr gezahlt, so muss in solchen Fällen der Arbeitgeber schnellstmöglich reagieren.

Es kommt jedoch drauf an, was genau zusätzlich noch zum Minijob gezahlt wurde, weil nicht jedes zusätzliche Gehalt zur Überschreitung der Minijob Verdienstgrenze führt.

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Worauf muss der Arbeitgeber bei Minijob Verdienstgrenze achten?

Das immer gleich gezahlte Minijob-Gehalt sollte gerade am Anfang der ausgeübten Beschäftigung und bei jeder dauerhaften Veränderung vom Arbeitgeber bestimmt werden.

Unter dauerhafter Veränderung ist z. B. die Lohnerhöhung zu verstehen. Dabei sollte der  Arbeitgeber das komplette Gehalt d. h. alles was dem Minijobber gezahlt wird, checken.

Wann ist die Minijob Verdienstgrenze nicht überschritten?

Liegt der monatliche tatsächliche Verdienst im Durchschnitt nicht höher als bei 450 Euro und somit pro Jahr nicht höher als 5.400 Euro, so ist die Minijob Verdienstgrenze nicht überschritten und es liegt auf jeden Fall ein Minijob vor.

  • Unschädlich bei der Überprüfung der jährlichen Minijob Verdienstgrenze ist nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten von 5.400 Euro. In solchen Fällen darf der  Minijob weiter bestehen und muss nicht beendet werden.

Etwas Unvorhersehbares kann z. B. bei Krankheitsvertretung eines anderen Kollegen vorliegen. So etwas darf jedoch maximal zwei Kalendermonate auf ein Zeitjahr gerechnet vorkommen. Das Ende eines Zeitjahres liegt immer, wenn das unvorhersehbare Ereignis eintritt.

  • Als nicht unvorhersehbar ist die Urlaubsvertretung zu sehen, hier endet der Minijob evtl. bei Überschreitung der 450,00 Euro-Grenze pro Monat.

Das regelmäßig gezahlte Gehalt zzgl. das zusätzliche unvorhersehbare Gehalt müssen immer wieder aufs Jahr gerechnet neu überprüft werden.

Was passiert, wenn die Minijob Verdienstgrenze überschritten wird ?

Im  Monat der nicht zulässigen Überschreitung endet der Minijob und es liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, die bei der Krankenkasse angemeldet werden muss.

  • Wird im nächsten Monat wieder nur das regelmäßige Minijobverdienst gezahlt, so liegt wieder ein Minijob vor.

Liegt ein Minijob nicht mehr vor, so muss der Arbeitgeber schnellstmöglich reagieren und zwar bereits an dem Tag, an dem die Überschreitung der Minijob Verdienstgrenze erfolgt ist.

  • Der bisher als Minijobber behandelte Arbeitnehmer muss ab diesem Zeitpunkt und nicht für die Vergangenheit als ganz normaler sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet werden.

Was passiert, wenn im Nachhinein festgestellt wurde, dass schon lange kein Minijob mehr vorliegt?

Hat der Arbeitgeber im Nachhinein festgestellt, dass schon seit längeren Zeit wegen der Überschreitung der Grenzen eigentlich kein Minijob mehr vorliegt, so muss rückwirkend eine Lohnkorrektur gemacht werden.

  • In diesem Fall muss der bisher als Minijobber behandelte Arbeitnehmer als ganz normale sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei der Krankenkasse rückwirkend angemeldet werden.

Bei den nachzuzahlenden Sozialversicherungsabgaben ist in solchem Fall zu beachten, dass der Arbeitnehmer nur bei den nächsten 3 Gehaltszahlungen die Arbeitnehmeranteile abgezogen kriegen kann, den Rest schuldet der Arbeitgeber selbst.

Die Minijob Verdienstgrenze sollte daher bei jeder Lohnabrechnung aufs neue überprüft werden um Nachteile sowie deren Folgen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer zu vermeiden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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