Mehrwertsteuer 7 oder 19 % bei Mietwagen oder Taxis? -

Mehrwertsteuer 7 oder 19 % bei Mietwagen oder Taxis?

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Mehrwertsteuer 7 oder 19 %

Mehrwertsteuer 7 oder 19 % bei Personenbeförderungsleistungen von Mietwagen oder Taxis anwenden?

Was gilt wann bei Personenbeförderungsleistungen und wie wurde aktuell eigentlich über Mehrwertsteuer 7 oder 19 % entschieden?

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Mit zwei Urteilen wurde aktuell durch den Bundesfinanzhof entschieden, dass die Mehrwertsteuer von 7 % bei Taxis im Nahverkehr korrekt ist aber die Personenbeförderungsleistungen mit Mietwagen grundsätzlich der 19 % Mehrwertsteuer unterliegen.

Bei Krankenfahrten durch Mietwagen könnte es wiederrum schon anders aussehen.

Mehrwertsteuer 7 oder 19 % bei Mietwagen

Ganz klar bei Personenbeförderungsleistungen mit Mietwagen darf die 7 % Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer gem. § 12 Abs. 2 Nr. 10 des Umsatzsteuergesetzes nicht angewendet werden.

  • Es wurde bei einem aktuellen Urteil geprüft und festgestellt, dass Personenbeförderungsleistungen mit Mietwagen grundsätzlich nicht von der Vergünstigung für Taxis erfasst sind.

Aber es gibt eine Ausnahme und zwar bei Krankenfahrten, hier könnte beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % in Frage kommen.

  • Die Krankenfahrten durch einen Mietwagenutnernehmen könnten dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen, wenn von dem Mietwagenunternehmer die Krankenfahrten durchgeführt werden, die auf mit Großkunden geschlossenen Sondervereinbarungen beruhen, die auch für Taxiunternehmer gelten.

Um was ging es bei dem aktuellen Urteil Mehrwertsteuer 7 oder 19 %?

Es ging um ein Unternehmen, welches grundsätzlich von der Regelung für Taxis profitieren wollte, um den ermäßigten Steuersatz bei den Mietwagenumsätzen anzuwenden. Da das Unternehmen davon ausgegangen ist, dass was für Taxis im Nahverkehr gilt, auch für Mietwagen gelten sollte.

  • Der Bundesfinanzhof hat daraufhin klar gestellt, dass der ermäßigte Steuersatz nur für Taxis entsprechend den Vorgaben des EuGH den Richtlinienbestimmungen gilt. Es liegt auch keine Verletzung des Neutralitäsgebots vor.

Der nationale Gesetzgeber darf die Personenbeförderung im Nahverkehr per Taxi als öffentliche Dienstleistung, die besonderen Verpflichtungen unterliegt, zu begünstigen. Das bedeutet, dass die Leistung der Taxiutnernehmen nur mit 7 % Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer besteuert werden darf.

  • Unter den besonderen Verpflichtungen werden Betriebspflicht, Beachtung festgelegter Beförderungsentgelte und allgemeine Beförderungspflicht verstanden.

Urteil zu Krankenfahrten mit einem Mietwagen – Mehrwertsteuer 7 oder 19 %?

Laut dem EuGH könnte dieser Fall anders beurteilt werden. Gerade dann, wenn von einem Mietwagenunternehmer durchgeführte Krankentransporte auf mit Krankenkassen geschlossenen Sondervereinbarungen beruhen, die ebenfalls auch für Taxiunterhemer gültig sind.

  • Das Finanzgericht muss hier nochmal entscheiden und anderweitig verhandeln.

In solch einem Fall ist das Beförderungsentgelt laut der vorhandenen Vereinbarung festgelegt. Deshalb kann es keine über diesen Vertrag hinausgehende Beförderungs- und Betriebspflicht geben.

  • Da es jedoch noch nicht geklärt wurde, in welchem Umfang die Klägerin ihre Leistungen im streitbefangenden Zeitraum auf der Grundlage eines derartigen Vertrags erbracht hatte, muss das Finanzgericht erneut eine Überprüfung vornehmen.

Somit wird noch eine entgültige Entscheidung zu diesem Fall noch folgen. Es ist jedoch jetzt schon klar, unter welchen Voraussetzungen bei Krankenfahrten der ermäßigte Steuersatz doch angewendet werden kann.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr Steuer-Info-Blog


One comment on “Mehrwertsteuer 7 oder 19 % bei Mietwagen oder Taxis?

  1. Danke für diesen Beitrag über die Mehrwertsteuer bei Mietwagen oder Taxis. Mein Onkel möchte ein Krankentransportunternehmen gründen und setzt sich gerade mit allen Details auseinander. Er wird diesen Beitrag sicherlich sehr interessant finden. Guter Hinweis, dass der nationale Gesetzgeber die Personenbeförderung im Nahverkehr per Taxi als öffentliche Dienstleistung, die besonderen Verpflichtungen unterliegt, begünstigen darf.

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