Medikamente steuerlich absetzen aber was gilt bei Diät? -

Medikamente steuerlich absetzen aber was gilt bei Diät?

vom arzt verschriebene dieätverfplegung

Medikamente steuerlich absetzen

Kann man eine Diät als Medikamente steuerlich absetzen oder gilt diese nicht als außergewöhnliche Belastung?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Bürger Medikamente steuerlich absetzen.

Im aktuellen Urteil muss nochmal geprüft werden, ob die Diätverpflegung ein Medikament oder Lebensmittel darstellt und wenn es sich um Medikament handelt, so wären die Kosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

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Wann kann man die Medikamente steuerlich absetzen?

Sie können Medikamente steuerlich absetzen, wenn diese vom Arzt verschrieben worden sind.

  • Diese fallen in die Kategorie außergewöhnliche Belastung rein und können nur, wenn sie den prozentualen Eigenanteil übersteigen, sich steuerlich gut auswirken.

Das bedeutet wieder rum, dass die Kosten ziemlich hoch sein müssen, um steuerliche Vorteile zu erreichen.

Es klingt alles zu allgemein aber die Höhe des Eigenanteils hängt davon ab, ob man verheiratet ist und Kinder hat. Also die persönliche Situation spielt dabei eine große Rolle und natürlich auch die Höhe des Einkommens.

Um was ging es in dem aktuellen Urteil?

Die vom Arzt verschriebenen Kosten für Diätverpflegung sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn es sich um Medikamente dabei handelt.

  • Die Klägerin hat eine chronische Stoffwechselstörung und nahm deshalb ärztlich verordnete Vitamine und Mikronährstoffe zu sich.

Sie machte die Kosten hierfür als Krankheitskosten bei ihrer Steuererklärung geltend.

Nach erfolglosem Einspruch wurde die Klage mit der Begründung, dass die Kosten für Vitamine und andere Mikronährstoffe zu Diätverpflegung gehören und somit steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können, abgewiesen.

  • Erst bei der Revision der Klägerin hat der Bundesfinanzhof die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache wieder an das zuständige Finanzgericht zurück gewiesen.

Das Finanzgericht muss nun erneut prüfen und feststellen, ob es sich bei der Diätverpflegung um Lebensmittel oder Medikament handelt. Denn Diätlebensmittel dürfen nicht als Krankheitskosten geltend gemacht werden,  jedoch die Medikamente schon.

Es besteht somit noch Hoffnung, dass die Kosten für die vom Arzt verschriebene Diätverpflegung doch noch als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig sein können.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


One comment on “Medikamente steuerlich absetzen aber was gilt bei Diät?

  1. steudeu sagt:

    Ein sehr interessanter Beitrag und ein sehr gutes Blog. Kompliment. Es ist wirklich wichtig, sich gerade im steuerlichen Bereich immer auf dem laufenden zu halten. Eine gute Steuerberatung ist jedoch grundsätzlich nie verkehrt und kann eine Menge Geld sparen lassen. Weiter so!

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