Kosten für Schadensbeseitigung bei Hochwasser ansetzen -

Kosten für Schadensbeseitigung bei Hochwasser ansetzen

hochwasser 2013

Schadensbeseitigung

Sind Ihnen Kosten für Schadensbeseitigung wegen dem Hochwasser entstanden, so können Sie diese bei ihrer Steuer berücksichtigen.

Welche Kosten für Schadensbeseitigung können Sie steuerlich geltend machen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

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Entstehen Ihnen Ausgaben für Schadensbeseitigung bei Hochwasser, so können Sie die Kosten für die Wiederherrichtung  oder Reparatur der beschädigten Gegenstände als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend machen.

  • Jedoch beachten Sie bitte, dass nicht der Schaden selbst sondern die bei der Schadensbeseitigung entstandene Kosten zu außergewöhnlichen Belastung führen.

Hochwasser 2013 – Wann kann ich die Kosten für Schadensbeseitigung bei der Steuer abziehen?

Die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Schadensbeseitigung bei existenziell notwendigen Sachen können bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

  • Gerade in Hochwassergebieten kommt es zu Beschädigung der Wohnung, des Hausrates und auch der Kleidung. Diese Gegenstände zählen zu den existenziell notwendigen Sachen. Die Kosten für ein PKW oder Garage gehören nicht zu solchen Gütern.
  • Der Verlust oder die Beschädigung der Gegenstände muss durch ein unabwendbares Ereignis wie Hochwasser, Brand, Krieg oder Sonstiges entstanden sein und nun beseitigt werden muss. Hier darf kein Baumangel oder ihr Verschulden vorliegen.
  • Es müssen Ihnen tatsächliche Ausgaben entstanden sein. Alleine nur der Schadenseintritt kann nicht bei der Steuer berücksichtigt werden.
  • Die wiederbeschaffene Gegenstände sollten nicht teurer als die zerstörten Sachen sein. Nur notwendige und angemessene Kosten werden berücksichtigt.
  • Nur der Schaden selbst bzw. endgültig verlorene Gegenstand kann von der Steuer abgezogen werden. Hat der Gegenstand nach dem Hochwasser noch einen Wert, so muss dieser als sogenannter Restwert von den Ausgaben abgezogen werden.
  • Das Finanzamt benötigt einen glaubhaften Nachweis von Ihnen, dass Sie an dem Schaden nicht schuld sind und dass keine Erstattung z. B.  Zahlung seitens der Versicherung erfolgen kann.

Bis wann muss die Schadensbeseitigung bei Hochwasser erfolgen, damit ein Abzug bei der Steuer noch möglich ist?

Das Hochwasser darf nicht länger als drei Jahre her sein. Sind Baumaßnahmen beabsichtigt, die längere Zeit dauern, so muss innerhalb von drei Jahren nach dem Hochwasser mit dem Bau begonnen werden.

Wann sind die Kosten für Schadensbeseitigung überhaupt nicht abzugsfähig?

Haben Sie die möglichen Schutzmaßnahmen nicht beachtet oder unterlassen oder die übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen, so können Sie keine Kosten bei der Steuer abziehen.

Beachten Sie auch, dass das Finanzamt die zumutbare Eigenbelastung von den entstandenen Kosten abzieht. Diese ist bei jedem unterschiedlich und hängt davon ab, ob man Single, verheiratet oder Kinder hat.

Daher können die tatsächliche Kosten niemals gleich dem Abzug bei der Steuer sein.

Die Kosten für Schadensbeseitigung bei Hochwasser sollen auf jeden Fall immer bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Fragen Sie nach der Rechtsgrundlage bei Ablehnung der Kosten und sollten Sie Recht haben, so können Sie gerichtlich vorgehen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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