Kindergeld Verlängerung bei Studium und Zivildienst -

Kindergeld Verlängerung bei Studium und Zivildienst

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Kindergeld Verlängerung

Bleibt eigentlich die Kindergeld Verlängerung bei Studium während des Zivildienstes bestehen?

Die Kindergeld Verlängerung wird unter bestimmten Voraussetzungen den Kindern über 25 Jahre gewährt.

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Greift die Kindergeld Verlängerung, wenn das Kind während des Zivieldienstes gleichzeitig ein Studium absolviert?

  • Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kindergeld Verlängerung auch bei Studium während des Zivildienstes greift.
  • Somit verlängert sich der Bezug von Kindergeld bei Kindern, die eine Altersgrenze von 25 Jahren überschritten haben, um die Dauer des geleisteteten Zivil- oder Wehrdienstes.
  • Hat das Kind während des Zivildienstes studiert und Kindergeld erhalten, so hat dies keine Auswirkung auf die Kindergeld Verlängerung insgesamt.

Die Voraussetzungen für den Erhalt des Kindergeldes während des Zivildienstes lagen vor, weil das Kind sich in der Ausbildung befand.

Um was ging es eigentlich bei dem Urteil?

Der Sohn des Klägers hat zunächst Abitur gemacht und leistete nach diesem einen neuen monatigen Zivildienst.

  • Neben dem Zivildienst besuchte das Kind im Wintersemester über sechs Monate die Uni im Fachbereich Mathematik. Ab Oktober begann der Sohn der Klägerin Physik zu studieren.
  • Im April 2010 wurde der Sohn 25 Jahre alt. Während des Studiums und auch Zivildienstes erhielt dieser das Kindergeld bis einschließlich April 2010.
  • Ab Mai 2010 wurde kein Kindergeld mehr von der Familienkasse gezahlt, weil die Altersgrenze von 25 Jahres bereits überschritten wurde, obwohl das Studium noch bis Oktober 2010 dauern würde.
  • Die Klage war nur zum Teil erfolgreich. Das Finanzgericht wollte für drei Monate die Kindergeld Verlängerung akzeptieren aber jedoch um sechs monatiges Studium während des Zivildienstes das Kindergeld doch kürzen.
  • Erst durch die Revision des Klägers wurde das Urteil wieder aufgehoben.
  • Das Kindergeld wird in der Regel nur bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Darüber hinaus liegen die Voraussetzungen für den Erhalt des Kindergeldes nur vor, wenn es gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat.
  • Das Kindergeld wird in solchen Fällen um die Dauer des geleisteten Zivildienst hinausgeschoben.
  • Es spielte somit keine Rolle, dass das Kind neben dem Zivildienst noch ein Studium absolviert hatte.
  • Der Zweck der Kindergeld Verlängerung war eigentlich nur der, die Ausbildungsverzögerung durch Ableistung des Zivildienstes zu kompensieren.

Dieser Urteil zeigt wieder einmal, dass manchmal die Einlegung einer Revision auch Erfolg bringen kann.

Viel Erfolg und Grüße
Ihr www.steuer-info-blog.de


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