Identifikationsnummer Kind – Kontrollverfahren Kindergeld -

Identifikationsnummer Kind – Kontrollverfahren Kindergeld

idnr der kinder

Identifikationsnummer Kind

Ab 2016 gibt es ohne Identifikationsnummer Kind und Eltern kein Kindergeld von der Familienkasse.

Die Identifikationsnummer Kind und Eltern wird als gesetzlich vorgeschriebene Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld angesehen.

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Warum ist Identifikationsnummer Kind so wichtig bei Kindergeld?

Durch die Überprüfung der Identifikationsnummer Kind und Eltern werden ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen verhindert.

Außerdem ist jede Familienkasse verpflichtet an dem ab 2016 neu eingeführten Kontrollverfahren teilzunehmen.

Wie wird die Familienkasse Identifikationsnummer Kind prüfen?

Zunächst einmal werden die Eltern der Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird, wo der Familienkassen diese Nummern fehlen, angeschrieben.

  • Die Eltern sollten ihre eigene und die Identifikationsnummer des Kindes der Familienkasse mitteilen.

Sobald die Familienkasse die Identifikationsnummern hat, wird ein Abgleich bzw. Überprüfung mit den Identifikationsnummern des Bundeszentralamts für Steuern durchgeführt.

Was ist, wenn das Kind gar keine Identifikationsnummer (IdNr) hat?

Die Kinder oder auch deren Eltern, die nach dem Steuergesetz nicht steuerpflichtig in Deutschland sind, erhalten in der Regel keine IdNr.

  • In solchen Fällen muss die Identifizierung des Kindes und der Eltern anderweitig erfolgen.

Seit wann gibt es die IdNr?

Die IdNr-Identifizierung für steuerliche Zwecke gibt es bereits seit dem Jahr 2008.

  • Es betrifft alle in Deutschland wohnende und gemeldete Bürger. Auch die Bürger, die in Deutschland nicht wohnen, jedoch aber steuerpflichtig sind, erhalten ebenfalls eine IdNr.

Alle, die sich dauerhaft nicht in Deutschland aufhalten, bekommen keine IdNr zugeteilt.

  • Alle Bürger und Neugeborene, die nach Deutschland gezogen sind, erhalten nach Anmeldung bei der Meldebehörde eine IdNr.

Die IdNr steht in der Regel im Einkommensteuerbescheid oder auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber.

Sollten sie ihre eigene und die IdNr des Kindes nicht kennen, so können diese beim Bundeszentralamt für Steuern erneut angefragt werden. Es kann bis zu 4 Wochen dauern, bis sie diese im Briefkasten haben.

  • Ab 2016 wird ein verbindliches IT-Verfahren eingeführt, wobei die Familienkassen verpflichtet sind an dem Verfahren teilzunehmen.

Um an dem Verfahren teilnehmen zu können, benötigen die Familienkassen die korrekten IdNr der Kinder und Eltern.

  • Jede Familienkasse muss im Kontrollverfahren elektronisch die eigene Zuständigkeit der Kindergeldfälle mit Angabe der IdNr melden.

Sobald festgestellt wird, dass bereits eine andere Familienkasse für den Kindergeldfall zuständig ist, kann ungerechtfertigte Kindergeldzahlung erfolgen. In solchen Fällen müssen die Familienkassen miteinander kommunizieren.

Nun wird klar, warum beim Ausfüllen der Steuererklärung die zuständige Familienkasse anzugeben ist und welche Rolle die Identifikationsnummer Kind dabei spielt.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


17 comments on “Identifikationsnummer Kind – Kontrollverfahren Kindergeld

  1. Springwasser , Karin sagt:

    Warum werden die Eltern nicht benachrichtigt, dass ab Januar die Idendifikationsnummer für das Kindergeld benötigt wird.Viele wissen das sicher nicht . Ich bis jetzt auch nicht . Könnte auch in den Medien erscheinen. So ist das Chaos ja schon wieder vorprogrammiert,denn viele werden im Januar kein Kindergeld erhalten.

    • Lesen!! sagt:

      oben im Text steht doch deutlich geschrieben dass alle die bis jetzt Geld erhalten und wo die Nummern nicht vorliegen durch ein Schreiben vom Amt informiert werden. Erst lesen dann meckern liebe Katrin!!!

      aber so ist dass nun mal in dem Land alle lesen nur die Hälfte

      • Benjamin sagt:

        vieleicht selber mal „LESEN !!!“ lernen … und nicht rummeckern wenn man selber nur die hälte liest oder buchstaben dazudichtet „KARIN“ nicht „KATRIN“ … aber was solls alle lesen ja nur die hälfte …

        • Lesen!! sagt:

          🙂 du bist ja ein ganz Schlauer 🙂 🙂 lies dir mal dein Text durch. 🙂 🙂 du kannst ja weder lesen noch schreiben. 🙂 🙂 lieber Benjamin 🙂 🙂

          • Lesen!! sagt:

            siehe Textabschnitt: „Zunächst einmal werden die Eltern der Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird, wo der Familienkasse diese Nummern fehlen angeschrieben.“ so und wo kann ich da nicht lesen lieber Benjamin bzw. Meckere ich rum??? Lese dann schreibe. kleiner Tipp!! 🙂

  2. Dana Schröder sagt:

    Und was ist,wenn zum Kindsvater kein Kontakt besteht? Ich habe keine Adresse von ihm.

    • Guten Tag Frau Schröder,

      es spielt keine Rolle, ob Sie Kontakt zu dem Vater Ihres Kindes haben oder nicht, denn es geht einfach darum, dass das Kindergeld nicht doppelt gezahlt wird, daher das ganze Kontrollverfahren. Liegt ihre und die IdNr Ihres Kindes der Familienkasse vor, so bekommen Sie weiterhin Kindergeld. Falls nicht, so werden Sie angeschrieben und es werden bestimmt auch Lösungsvorschläge von Familienkasse in solchen Fällen genannt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr STEUER-INFO-BLOG

  3. Liane Baumsteiger sagt:

    Die Eltern werden nicht benachrichtigt,es werden viele 2016 in ein tiefes Loch fallen ganz besonders sozial schwache Familien und Alleinerziehende.

  4. Petra Liskova sagt:

    Guten Abend,habe auch Frage, ich bekomme schon 4 Jahre Kindergeld,meim Freund (vater von kind) arbeitet in tschechisch republic,ich arbeite 15 Jahre in deutschland, wir wohnen alle im tschechei ,wo bekomme ich zweite IDnummer???danke fuer antwort

  5. Petra Liskova sagt:

    guten abend,habe auch frage.ichbekomme schon 4 jahre kindergeld,mein freund ,vater von kind,arbeitet in CZ,ich arbeite 15 Jahre in deutschland,wirwohnen alle intschechei,wo bekomme ichzweite IDnummer

    • Sehr geehrte Frau Liskova,

      bei Ihnen liegt ein Sonderfall vor und am besten wenden Sie sich an die zuständige Familienkasse und fragen Sei nach, was in Ihrem Fall zu tun ist. Falls Sie in Deutschland mit einem Wohnsitz gemeldet sind, dann können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern oder Finanzamt Ihre IDNr erfragen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr STEUER-INFO-BLOG

  6. Jana Kr. sagt:

    Hallo. Da man die I.Nummer nicht telefonisch mitteilen kann, ist meine Frage ob es dafür ein Formular gibt? Oder geht man mit der I.Nummer zur Familienkasse und die tragen es direkt in den Unterlagen ein. Mfg

    • Hallo Jana,

      leider haben wir noch kein solches Formular entdeckt. Am besten Sie teilen Ihre IdNr schriftlich der zuständigen Familienkasse mit, wenn Sie eh noch andere Daten evtl. einreichen müssen oder kommen dort vorbei.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr STEUER-INFO-BLOG

  7. Erbay sagt:

    Hallo,habe ich es richtig verstanden? Also wenn ich keinen Bescheid bekomme,dann brauche ich mich auch nicht darum kümmern. Oder wie läuft es ab? Muss ich trotzdem der Familienkasse die Idenfikationsnummer abgeben? Und reicht nur die Nummer von mir und meinem Kind wenn ich sie angebe oder muss das schriftlich gemacht werden, braucht man ein Schreiben das man vorzeigen musst?

    • Hallo Erbay,
      die Identifikationsnummern müssen Sie der Familienkasse auf Anfrage mitteilen d. h. wenn Sie von der Familienkasse nicht angeschrieben werden, dann müssen Sie auch nichts tun. Falls Sie jedoch angeschrieben werden, so müssen Sie ihre Identifikationsnummern schriftlich mitteilen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr STEUER-INFO-BLOG

  8. Jana sagt:

    Hallo,
    für meine Tochter bekomme ich seit 3 Jahren Kindergeld. Ich bin mir aber nicht mehr sicher ob ich die ID- Nummer damals im Formular angeben musste oder nicht. Seit wann wurde es schon beim Antrag gefragt?
    Lg

    • Hallo Jana, seit 2010 oder sogar noch früher wurde die Steuer-Identifikationsnummer der antragstellenden Person also von Mutter oder Vater des Kindes bereits im Kindergeldantrag abgefragt. Es war jedoch kein Mussfeld und deshalb ist es fraglich, ob alle Eltern die Steuer-Identifikationsnummer überhaupt angegeben haben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr STEUER-INFO-BLOG

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