Hausverkauf Steuern - Was ist wichtig bei Spekulationsfrist? -

Hausverkauf Steuern – Was ist wichtig bei Spekulationsfrist?

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Hausverkauf Steuern

Warum Hausverkauf Steuern bei Nichtbeachtung der geltenden Details bei der Berechnung der Spekulationsfrist anfallen können?

Auf was muss ich bei Hausverkauf Steuern acht geben, damit ich nicht unnötig zur Kasse gebeten werde?

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Jeder kennt die 10 jährige Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf. Jedoch ist nicht jedem bekannt oder bewusst, wann diese genau beginnt und endet und welche unangenehme Folgen sich daraus ergeben können.

Versteuern müssen wir den Verkauf nur, wenn ein Veräußerungsgeschäft vorliegt.

Zu beachten ist jedoch auch, dass ein steuerpflichtiger Spekulationsgeschäft nur vorliegt und damit beim Hausverkauf Steuern anfallen, wenn das Haus bzw. die Immobilie nicht für eigene Wohnzwecke genutzt wurde.

Was gilt bei Beginn der Spekulationsfrist Immobilie eigentlich?

Als Kauftag bzw. Anschaffungszeitpunkt, der für den Beginn der Spekulationsfrist gilt, ist der Tag an dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. So entschied das Finanzgericht Münster bei einem aktuellen Urteil.

  • An dem Tag, wann der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, liegt eigentlich ein Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts  und somit eine schuldrechtliche Vereinbarung vor.
  • Es kommt hier nicht drauf an, wann der Kauf tatsächlich vollzogen wurde.

Auf was muss ich Achtgeben bei Ende einer Spekulationsfrist?

Damit die Spekulationsfrist berechnet werden kann, muss zunächst der Zeitpunkt der Veräußerung ermittelt werden.

  • Als Tag der Veräußerung gilt der Zeitpunkt an dem der obligatorische Verkaufsvertrag abgeschlossen wurde ( zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft).
  • Wichtig dabei ist, dass der Vertragsabschluss für beide Parteien innerhalb der Spekulationsfrist bindend ist.
  • Ein Verkauf kann vor Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages zustande kommen, wenn der Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Käufer bereits übergegangen sind.
  • Bei dem aktuellen Urteil lag der Verkaufstag nicht bereits im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages, weil dieser zu diesem Zeitpunkt noch nicht zivilrechtlich wirksam geworden ist.
  • Gerade wenn beim Verkauf eines Grundstückes die Freistellungsbescheinigung benötigt wird, so kann der Vertrag ohne Vorlage dieser gar nicht bei Unterschrift zivilrechtlich wirksam geworden sein.

Viele wichtige Details spielen eine Große Rolle bei Berechnung der Spekulationsfrist. Diese müssen immer beim Hausverkauf Steuern beachtet werden, damit keine zusätzliche Steuernachzahlung ins Haus flattert.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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