Geschäftliches Essen mit Geschäftsfreunden / Bewirtungskosten -

Geschäftliches Essen mit Geschäftsfreunden / Bewirtungskosten

Essen mit Geschäftsfreunden – Steuer – Steuererklärung

Viele Unternehmer müssen bestimmte Dinge am Essenstisch besprechen. Daher gehen Sie mit Ihren Geschäftsfreunden an einem sonnigen Tag in ein schönes und gemütliches Restaurant und besprechen ihre geschäftlichen Dinge beim leckeren Essen. Man genießt das Essen und man kommt dann auch geschäftlich weiter. Das Essen mit den Geschäftsfreunden nennt man Bewirtungskosten im steuerlichen Sinne. Die Bewirtungskosten sind steuerlich absetzbar.

Es war ein angenehmer Termin und man geht mit gutem Gefühl wieder in die eigene Firma oder man geht die Geschäfte, die noch anstehen, an. So angenehm und toll könnte es immer laufen. Jetzt will der Unternehmer das Geschäftsessen von der Steuer absetzen. Er fragt sich nun, ob man die Bewirtungskosten komplett absetzen kann? Ein gemischtes Gefühl Bewirtungskosten und Steuer! Kann man Essen wirklich absetzen?

Hat man ein Beleg zu den Bewirtungskosten, so sind bei einer angemessenen Höhe der Bewirtungskosten 70 Prozent der Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die abzugsfähigen und auch nicht abzugsfähigen Bewirtungskosten sind komplett mit Vorsteuer zu verbuchen.

Nun hat der Unternehmer leider nicht dran gedacht den Bewirtungsbeleg anzufordern und auch auszufüllen. Denn ohne diesen geht gar nichts beim Finanzamt. Er hat den Essensbeleg einfach dem Steuerberater weitergegeben und dachte damit ist es getan. So einfach ist es leider nicht. Ein Bewirtungsbeleg muss ordentlich ausgefüllt sein.

Folgende Angaben sind Pflicht:

Anlaß

Bewirtete Personen

Ort

Datum

Unterschrift.

 

Falls  Sie mal wirklich vergessen haben den Bewirtungsbeleg auszufüllen, so fragen Sie Ihren Steuerberater, vielleicht kann er Ihnen weiter helfen.

Geht ein Unternehmer jedoch mit seinem Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen essen, so sind diese Kosten komplett abzugsfähig.

Für den Abzug der Bewirtungskosten des Jahres 2011 und 2012 hat sich an der Höhe nichts geändert.

Also dran denken, alles immer ordentlich ausfüllen und sicher bei der Betriebsprüfung sein.


2 comments on “Geschäftliches Essen mit Geschäftsfreunden / Bewirtungskosten

  1. […] allen steuerlichen Voraussetzungen die Lebensversicherung als Sonderausgaben bzw. Vorsorgeaufwand von der Steuer absetzen. Die Risikolebensversicherung ist nur unter bestimmten steuerlichen Voraussetzungen steuerlich […]

  2. […] zahlen, weil dieser nicht durch die Berufsgenossenschaft versichert wird. Ein Unfall während der Mittagspause stellt somit keinen Arbeitsunfall […]

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