Freibetrag Lohnsteuer für 2015 jetzt beantragen -

Freibetrag Lohnsteuer für 2015 jetzt beantragen

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Freibetrag Lohnsteuer

Arbeitnehmer aufgepasst der Freibetrag Lohnsteuer für 2015 kann ab sofort beantragt werden.

Schenken Sie kein Geld dem Fiskus und beantragen Sie den Freibetrag Lohnsteuer schnellstmöglich, um sich die Steuererstattung im Voraus sichern zu können.Wo, wie und bis wann soll der Freibetrag Lohnsteuer für 2015 möglichst eingereicht werden?

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Freibetrag Lohnsteuer für 2015 – Wo kann ich diesen beantragen?

Den Lohnsteuer Freibetrag können Sie, seit dem es die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) gibt´s, bei dem für Sie zuständigen Finanzamt beantragen.

Wie und wo bekomme ich den Lohnsteuer Freibetrag 2015 eingetragen?

Sie können sich vom Finanzamt einen Freibetrag in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen eintragen lassen.

Die Formulare können sie direkt am Computer oder sich ein leeres PDF-Dokument ausdrucken und per Hand ausfüllen.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular übersenden Sie am besten per Post ans Finanzamt, um lange Wartezeiten im Finanzamt zu vermeiden.

Für wem lohnst sich der Freibetrag auf elektronischer Lohnsteuerkarte?

Vom Freibetrag können Berufspendler profitieren, die ihre täglichen Fahrten im Rahmen der Entfernungspauschale geltend machen können.

  • Weiterhin können auch Arbeitnehmer, die eine berufliche Fortbildung gebucht haben, die hohe Ausgaben mit sich bringt, die Kosten im Voraus als Freibetrag abziehen und somit die monatliche Lohnsteuer reduzieren.

Ein Abzug der Kosten ist jedoch nur möglich, wenn der Arbeitnehmer diese nicht von seinem Arbeitgeber wieder erstattet bekommt.

  • Ebenfalls können Steuerzahler, die Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder Kinderbetreuungskosten zahlen müssen evtl. vom Freibetrag profitieren.

Wird ein Verlust aus der Vermietung einer Immobilie erzielt, so kann dieser ebenfalls zur Reduzierung der Lohnsteuer führen.

Bis wann sollte ich spätestens den Antrag auf elektronischer Lohnsteuer für Freibetrag 2015 stellen?

Ab Oktober 2014 bis spätestens zum 30.11.2015 kann beim zuständigen Finanzamt, wo sie auch ihren Wohnsitz haben, ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2015 gestellt werden.

  • Wenn Sie jedoch möchten, dass der Antrag auf Freibetrag bereits ab Januar berücksichtigt wird, so stellen sie diesen bis Januar 2015.

Gilt der Vorjahresantrag automatisch auch für das nächste Jahr?

Sollten Sie bereits im Vorjahr einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt haben und es hat sich nichts geändert, so wird dieser leider nicht automatisch für das nächste Jahr übernommen.

  • Für jedes Jahr ist ein gesonderter Antrag beim Finanzamt zu stellen. Es reicht jedoch ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung in solch einem Fall aus.

Was wird ohne eines Antrages auf Freibetrag Lohnsteuer trotzdem weiterhin berücksichtigt?

Die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, welche auch nach 2014 laut dem Behindertenausweis gelten und somit gewährt wurden, werden automatisch bis zum Ende deren Gültigkeit vom Finanzamt berücksichtigt.

  • Das gleiche gilt auch für den auf den Ehegatten oder Eltern übertragenen Freibetrag. Die automatische Berücksichtigung führt dazu, dass weniger Lohnsteuer bei der Lohnabrechnung einbehalten wird.

Das Finanzamt berücksichtigt die Freibetrag nach dem Antrag und informiert sie nur, wenn Abweichungen zu ihren Angaben gemacht werden.

  • Natürlich können sie sich ihre aktuellen ELStAM-Daten auch im ElsterOnline-Portal anschauen. Weitere Infos dazu bekommen sie unter www.elsteronline.de .

Verschenken Sie dem Fiskus kein Geld und beantragen sie ihren Freibetrag Lohnsteuer rechtzeitig, um eine Steuererstattung bereits im Voraus zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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