Firmenweihnachtsfeier 2012 absetzen und Steuern sparen -

Firmenweihnachtsfeier 2012 genießen und absetzen

Wird die Firmenweihnachtsfeier 2012 für Arbeitnehmer im Rahmen einer üblichen Betriebsveranstaltung durchgeführt, so ist diese für Arbeitnehmer steuerfrei, wenn diese ganz überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt.

Eine Firmenweihnachtsfeier 2012 als Zuwendung ist für den Arbeitnehmer nur steuerfrei, wenn sie einen Betrag von 110 € (inkl. Umsatzsteuer) pro Arbeitnehmer und Veranstaltung nicht übersteigt. Weiterhin muss der Unternehmer beachten, dass eine Betriebsveranstaltung nur zwei Mal im Jahr durchgeführt werden kann. Das bedeutet, dass die Weihnachtsfeier 2012 in der Regel eine zweite Veranstaltung sein sollte.

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Firmenweihnachtsfeier 2012 als Betriebsveranstaltung

Firmenweihnachtsfeier 2012 gilt als Betriebsveranstaltung, wenn diese als Veranstaltung auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter hat, vorliegt. Bei der die Teilnahme allen Mitarbeitern offen steht, es ist oft z. B. bei Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern der Fall. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Weihnachtsfeier 2012 vom Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalrat durchgeführt wird.

Wann gilt die Weihnachtsfeier 2012 als eine übliche Betriebsveranstaltung oder Betriebsfeier?

Die Üblichkeit einer Betriebsveranstaltung misst sich an der Häufigkeit oder einer besonderen Ausgestaltung der Betriebsveranstaltung. Die Betriebsveranstaltungen gelten als üblich, wenn diese nicht mehr als zwei Mal jährlich durchgeführt werden. Dabei kommt es auf die Dauer der einzelnen Veranstaltung nicht an. In solchen Fällen kann diese als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Wann darf die Firmenweihnachtsfeier 2012 als dritte Feier für den Mitarbeiter sein?

Ein Mitarbeiter kann an mehr als zwei unterschiedlichen Veranstaltungen seines Arbeitgebers teilnimmt, z. B. ein Jubilar, der noch im selben Jahr in den Ruhestand tritt, nimmt an der Jubilarfeier, an einem Pensionärstreffen und an einem Betriebsausflug teil.

Weiterhin darf ein Mitarbeiter aus Erfüllung der beruflichen Aufgaben an mehr als zwei gleichartigen Betriebsveranstaltungen teilnehmen, z. B. wenn der Personalchef oder Betriebsratsmitglieder die Veranstaltungen mehrerer Abteilungen besuchen.

Weihnachtsfeier 2012 nur für bestimmte Mitarbeiter

Firmenweihnachtsfeier 2012 gilt als Betriebsveranstaltung, die nur für einen beschränkten Kreis der Mitarbeiter veranstaltet wird, ist in dem Fall abzugsfähig, wenn sich die Begrenzung des Teilnehmerkreises nicht als eine Bevorzugung bestimmter Mitarbeitergruppen herausstellt.

Daher werden auch Abteilungsfeiern, Feiern für ehemalige Mitarbeiter, die in Rente sind und Arbeitnehmerjubiläums als Betriebsveranstaltung anerkannt.

Halten sie sich an die Regeln und genießen Sie die Firmenweihnachtsfeier 2012 ohne Sorgen und zusätzlichen Steuern mit Ihren Mitarbeitern.

Viel Erfolg und weihnachtliche Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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