Ferienjob Steuern und Kindergeld - was muss ich wissen? -

Ferienjob Steuern und Kindergeld – was muss ich wissen?

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Ferienjob Steuern

Ferienjob Steuern und Kindergeld, wie hängt dies alles zusammen und was müssen Schüler dabei beachten?

Sollen Schüler bei Ferienjob Steuern zahlen und welche Auswirkung kann der Ferienjob auf das Kindergeld haben?

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Gerade während der Sommerferien bietet sich die Möglichkeit für viele Schüler an, etwas Taschengeld zu verdienen. Manche Schüler nutzen die Ferien, um einige Praktikas zu machen und somit schon mal in die Berufe reinzuschnuppern.

  • Es gibt jedoch sowohl bei dem Kindergeld als auch Steuern bei Ferienjobs einiges zu beachten.

Welche Daten muss der Schüler seinem Arbeitgeber bei Ferienjob Steuern melden?

Seit einiger Zeit gibt es keine Lohnsteuerklasse auf Papier sondern nur noch die elektronische Lohnsteuerkarte. Damit der Arbeitgeber diese nutzen kann, muss der Schüler seine Steuer-ID sowie auch sein Geburtsdatum mitteilen.

  • Sollte der Schüler die Steuer-ID nicht haben oder nicht kennen, so kann er sich an das Finanzamt wenden oder diese beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.

Neben diesen Angaben muss ebenfalls angegeben werden, ob es sich bei dem Ferienjob um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt. Falls ja, so bekommt der Schüler die Steuerklasse 1 und bei dieser Steuerklasse fallen bei Ferienjob Steuern erst ab einem Betrag von rund 950,00 Euro an.

  • Hat der Schüler bereits eine erste Beschäftigung, so wird der Verdienst aus dem Ferienjob nach der Lohnsteuerklasse 6 besteuert. Hier werden bereits ab 1,00 Euro Steuern abgezogen und es bleibt ziemlich wenig in der Tasche.

Die zu viel einbehaltene Steuer kann sich der Schüler durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr wieder zurück holen.

Ferienjob Steuern bei Minijob

Zahlt der Arbeitgeber pauschale Steuerabgaben, so muss der Schüler keinen Cent Steuern bei Ausübung eines Minijobes als Ferienjob zahlen.

Die Schüler sollen jedoch dabei beachten, dass sie pro Monat maximal 450,00 Euro verdienen können. Wird der Betrag überschritten, so kommt es zu Nachversteuerung.

Ferienjob Steuern und Kindergeld

Das Kindergeld bekommen die Kinder trotz eines Ferienjobes oder eines Minijobes neben der Ausbildung.

Zu beachten ist jedoch, dass Schüler, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben, nicht mehr als 20 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten können.

Wichtiger Hinweis:

  • Jedoch gibt es hier eine Ausnahme, dass bis zu 2 Monate während der Ferienzeit die 20-Stunden-Grenze pro Woche ohne Probleme überschritten werden kann, wenn ansonsten das ganze Jahr im Durchschnitt 20 Stunden die Woche gearbeitet wurde.

Anderfalls wird das Kindergeld gestrichen.

Wie sieht es eigentlich mit weiteren Abgaben bei Ferienjob Steuern aus?

Neben den Steuern werden bei einem Ferienjob auch Kosten für Sozialversicherung fällig, wenn der Job von Anfang an länger als 2 Monate oder 50 Arbeitstage ausgeübt werden soll. Das gleich gilt für die freiwillige Praktika.

  • Bei Studenten und Schülern muss mindestens der Beitrag an die Rentenvesicherung vom Verdienst abgezogen werden.

Aufpassen bei Ferienjob Steuern und für sich das Beste raussuchen. Mit dem Arbeitgeber alle Möglichkeiten vor Beginn des Jobes besprechen, um viel Geld aus dem Ferienjob rauszubekommen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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