Fahrtkosten Selbständige – Wohnung und wechselnde Betriebe -

Fahrtkosten Selbständige – Wohnung und wechselnde Betriebe

tatsächlichen fahrtkosten

Fahrtkosten Selbständige

Fahrtkosten Selbständige zu ständig wechselnden Betriebsstätten können mit den tatsächlichen Kosten und nicht nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig sein.

Wie ermittle ich die Fahrtkosten Selbständige für solche Fahrten und wann trifft es wirklich zu?

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Um was ging es bei dem Urteil?

Geklagt hat eine freiberuflich tätige Musiklehrerin, die in mehreren Schulen und Kindergärten Musikunterricht erteilte.

  • Bei ihrer Steuererklärung setzte sie Fahrtkosten Selbständige Hin- und Rückfahrt für das private Fahrzeug als Betriebsausgaben an.

Dabei ermittelte sie die Fahrtkosten Selbständige mit 0,30 Cent pro gefahrenen km.

Das Finanzamt erkannte nur die Entfernungspauschale an. Die Klage vor dem Finanzgericht hatte Erfolg.

Wie entschied der Bundesfinanzhof eigentlich?

Der Bundesfinanzhof gab der Klägerin Recht. Dabei hielt er an der bisherigen Rechtsprechung der für die Gewinneinkünfte zuständigen Senate zum Begriff der „Betriebsstätte“ fest.

Es war ja nicht nur eine sondern wechselnde und somit mehrere Betriebsstätten. Außerdem wurde eine zentrale Bedeutung keinem dieser Tätigkeitsorte zugewiesen.

  • Sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbständigen werden diese Fälle bei der Ermittlung der Fahrtkosten  gleich behandelt.

Es ist somit auch bei Selbständigen in diesem Fall nicht nur die Entfernungspauschale sondern auch die tatsächlichen Fahrtkosten abzugsfähig.

Auch nach dem geänderten Reisekostenrecht ab 2014 sind die Fahrtkosten zu ständig wechselnden Tätigkeitsorten in der Regel unbeschränkt abziehbar.

Wie ermittle ich die Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstelle?

Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Cent pro km.

  • Bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird nur die Hinfahrt berücksichtigt.

Sie fahren jeden Tag 20 km zur Arbeit. Pro Jahr nehmen wir mal pauschal 230 Tage an. Dabei ermitteln wir die Fahrtkosten pauschal wie folgt:

  • 230 Tage x 0,30 Cent x 20 km = 1.380 Euro.

Pro Jahr können somit 1.380 Euro als Fahrtkosten angesetzt werden.

Wie ermittle ich die Fahrtkosten bei ständig wechselnden Tätigkeitsstellen?

Hier werden 0,30 Cent für jeden gefahrenen km oder die tatsächlichen Fahrtosten angesetzt.

  • Sie fahren pro Tag 30 km zum Kunden. Es sind jeden Tag verschiedene Kunden.

Die Fahrtkosten ermitteln Sie wie folgt in solchen Fällen:

  • 30 km x 0,30 Cent x 2 = 18 Euro pro Fahrt.

Bei der Fahrtkostenermittlung werden somit Hin- und Rückfahrt berücksichtigt.

Manchmal ist es lohnenswert gegen die Entscheidung des Finanzamtes zu klagen, wenn man das Gefühl hat, dass man unfair behandelt wird.

Viele Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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