Existenzminimum 2013 der Bundesregierung

Existenzminimum 2013 im Bericht

Das steuerfreie Existenzminimum 2013 von Erwachsenen und Kindern wurde heute durch das Bundeskabinett in Form eines Berichtes beschlossen

Den steuerpolitischen Kurs der Bundesregierung zum Abbau der kalten Progression bestätigte der Existenzminimumbericht über das neue Existenzminimum 2013. Das bedeutet, dass die Regierung den richtigen Weg gegangen ist.

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Wie hoch wird das Existenzminimum im Jahr 2013?

  • Das Existenzminimum 2013 soll 8.130 Euro (geplant) für das Jahr 2013 betragen.

Was ist das Existenzminimum 2013?

  • Das verdiente Geld, welches zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalts benötigt wird, darf in Deutschland nicht besteuert werden.

Wie wird das Existenzminimum 2013 überprüft?

  • Alle zwei Jahre wird durch die Bundesregierung ein Bericht vorgelegt, in dem die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern auf Basis von statistischen Daten ermittelt wird.
  • Dieses Verfahren wendet die Bundesregierung bereits seit dem Jahr 1995 an und muss auch künftig einen Existenzminimumbericht regelmäßig zum Umfang der kalten Progression vorlegen.

  • Bereits aus dem letzten Existenzminimumbericht aus dem Jahr 2011 war klar, dass der momentane Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro nicht mehr ausreichen würde, um das Existenzminimum 2013 von Erwachsenen und Kindern im Jahr 2013 steuerfrei zu halten.
  • Deshalb hat die Bundesregierung bereits die erforderliche Anpassung des Grundfreibetrages auf den Weg gebracht. Der jetzt vorgelegte Existenzminimumbericht bestätigt vorgelegten Berechnungen.
  • Laut dem Bericht beträgt die Unterdeckung beim Grundfreibetrag ab 2013 120 Euro und im Jahr 2014 348 Euro. Daher wird der Grundfreibetrag um 126 Euro in 2013 und um weitere 224 Euro in 2014, also insgesamt um 350 Euro erhöht.
  • Die Anpassungen des Grundfreibetrages waren zwingend erforderlich, um nicht zum 1. Januar 2013 eine verfassungswidrige Situation zu schaffen.
  • Das Gesetz befindet sich noch in parlamentarischen Beratungen, welches jedoch zügig verabschiedet werden sollte, damit die Bürger in Deutschland nicht höher besteuert werden als zuvor.

Was ändert sich bei dem Kinderfreibetrag?

  • Laut dem Existenzminimumbericht bleibt der Kinderfreibetrag gleich, hier sind keine Anpassungen notwendig. Erst ab dem Jahr 2014 sollte der Kinderfreibetrag um mindestens 72 Euro erhöht werden. Hiermit wird sich die Bundesregierung noch rechtzeitig beschäftigen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


3 comments on “Existenzminimum 2013 im Bericht

  1. Uli sagt:

    Hallo,

    ist das Existenzminimum auch gleichzeitig der Grundfreibetrag, der steuerfrei ist?
    Viele Grüße
    Uli

  2. ralf wohlgemuth sagt:

    warum ist der hartz4 satz mit miete strom/heizkosten höher als der zuversteuernde grundfreibetrag bei erwerbunfähigkeitsrenten. oder muß hartz4 auch versteuert werden? der hartz 4 satz gilt als mindestmaß der existenz,oder?

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