Evangelische Kirchensteuerpflicht durch Taufe

Evangelische Kirchensteuerpflicht durch Taufe

Die Taufe bei der evangelischen Kirche führt zur Kirchensteuerpflicht

Wurde man irgendwann mal im Leben getauft, so gehört man zu der Kirche in Deutschland und es besteht somit Kirchensteuerpflicht. Dies wurde durch das Finanzgericht beschlossen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Auch wenn man sehr viele Jahre zurück durch die evangelische Kirchegetauft wurde, entsteht Kirchensteuerpflicht bei der evangelischen Kirche in Deutschland.

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Man muss seinen Kirchensteueraustritt bei der Kirche erklären, um nicht mehr kirchensteuerpflichtig bei der evangelischen Kirche zu sein. Ansonsten droht durch die Nichterklärung der Kirchensteuerpflicht eine hohe Kirchensteuernachzahlung für die Vorjahre.

In dem Streitfall ging es um ein Ehepaar, der Ehegatte wurde vor vielen Jahren bei der Evangelisch-Lutherischem Kirchensteueramt getauft. Dies hat das Finanzamt nach vielen Jahren für das Jahr 2005 bis 2009 rausbekommen und hat nachträglich bei den Einkommensteuerbescheiden Kirchensteuer festgesetzt.

Das Ehepaar ging vors Finanzgericht. Die Klage blieb erfolglos, weil für das Finanzgericht in diesem Fall durch die Taufe des Ehegatten und den Wohnsitz in der Gemeinde als Voraussetzung für die Kirchensteuerpflicht ausreichend war. Im Jahr 2010 erklärte der Kläger nun seinen Kirchenaustritt.

Der Einspruch sowie eine Revision blieben in diesem Fall erfolglos. Die Vorinstanz hat die Kirchenmitgliedschaft allein aus der Taufe und dem Wohnsitz des Klägers abgeleitet und hierzu erläutert, dass eine hierauf gründende Kirchensteuerpflicht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 des Grundgesetzes) nicht verletze.

Man sollte seine Angaben bei der Einkommensteuererklärung richtig überprüfen und wenn man irgendwo nicht sicher ist, dann einfach bei der zuständigen Behörde nachfragen. Um eben insgesamt sicher zu gehen und später keine Überraschungen und somit hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

In dem Urteil war die Taufe ja schon viele Jahre her, trotzdem wurde Kirchensteuerpflicht festgestellt. Man sollte rechtzeitig aus der Kirche austreten, wenn man die Kirchensteuerzahlung nicht mehr leisten möchte.

Wenn man keine Leistung einer Kirche in Anspruch nehmen will, so wäre es eventuell sogar sinnvoll aus der Kirche auszutreten.

Ist man an die kirchlichen Leistungen aufgrund der eigenen Religion gebunden z. B. durch kirchliche Hochzeit, Haufe oder Beerdigung, so besteht weiterhin Kirchensteuerpflicht und man sollte dann eben richtige Angaben bei eigener Steuererklärung machen, um hohe Kirchensteuernachzahlungen zu vermeiden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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