Ehrenamtsfreibetrag geltend machen - so klappts

Ehrenamtsfreibetrag abziehen – so klappts

Ehrenamtsfreibetrag abziehen

Ehrenamtsfreibetrag

Sie möchten den Ehrenamtsfreibetrag bei ihrer Steuer geltend machen?

Unter Beachtung wichtiger Voraussetzungen kriegen Sie den Ehrenamtsfreibetrag auf jeden Fall bei ihrer Steuererklärung unter.

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Nehmen Sie was Ihnen zu steht und verschenken Sie kein Geld an den Fiskus.

  • Damit Sie den Ehrenamtsfreibetrag auch tatsächlich bekommen, sollten sie wichtige Details und Voraussetzungen beachten.

Wann kann ich die Ehrenamtspauschale ziehen?

Der Ehrenamtsfreibetrag steht auch Ihnen zu, wenn Sie folgende Tätigkeiten für gemeinnützige Vereine, öffentliche oder kirchliche Einrichtungen ausüben oder ausüben wollen:

  • Schatzmeister,
  • Vereinsvorstand,
  • Gerätewart,
  • Platzwart
  • Reinigungsdienst
  • Elternfahrdienst von Kindern, die auswärts spielen
  • im Amateurbereich ehrenamtlich tätiger Schiedsrichter.
  • Üben Sie eine der o.g. Tätigkeiten aus, so können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Ehrenamtsfreibetrag bei der Steuer geltend machen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Ehrenamtsfreibetrag greift?

Den Freibetrag bekommen Sie auf jeden Fall, wenn bei Ihnen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Die von Ihnen ausgeführte Tätigkeit dient zur Förderung von gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken (gleiches was auch bei Spenden gilt).
  • Wie auch bei Übungsleiterpauschale muss bei dem Ehrenamtsfreibetrag auch eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen. Ein nebenberuflicher Job liegt in der Regel vor, wenn sie nicht mehr als ein drittel der Zeit einer vergleichbaren Vollzeitstelle investieren.
  • Der Übungsleiterfreibetrag beträgt 720 Euro pro Jahr und Person für Zahlungen einer oder mehreren Einrichtungen für die ausgeübte nebenberufliche Tätigkeiten. Der Freibetrag ist komplett sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei für Sie.
  • Sollten Sie bei ihrer nebenberuflichen Tätigkeit mehr als 720 Euro verdient haben, so müssen sie den übersteigenden Betrag auf jeden Fall bei ihrer Steuererklärung mit ihrem weiteren Einkommen versteuern.
  • Somit gilt, wenn Sie unter dem Freibetrag bleiben, dass ihre nebenberufliche Tätigkeit steuerfrei ist.
  • Ganz wichtig zu wissen ist, dass die Ehrenamtsfreibeträge mit keinen weiteren steuerlichen Freibeträgen kombinierbar sind.
  • Sollten Sie für ihre nebenberufliche Tätigkeit bereits einen Übungsleiterfreibetrag beim Finanzamt beantragt haben, so können Sie für die gleiche Tätigkeit keinen Ehrenamtsfreibetrag mehr bekommen.

Unter Beachtung wichtiger Voraussetzungen und Details kriegen Sie den Freibetrag, der Ihnen zusteht bei ihrer Steuer auf jeden Fall.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


6 comments on “Ehrenamtsfreibetrag abziehen – so klappts

  1. Anonymous sagt:

    Kann ich den Ehrenamtsfreibetrag, ich bin in einem städtischen Museum tätig, steuerlich geltend machen?

    • Sehr geehrte Damen und Herren,
      es kommt drauf an, als was Sie in dem städtischen Museum tätig sind. Wir haben mögliche Tätigkeiten aufgezählt, wo der Ehrenamtsfreibetrag berücksichtigt werden kann.
      Die Antworten stellen keine Steuerberatung dar. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an ihren Steuerberater.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr STEUER-INFO-BLOG

  2. Wachendorf, Roland sagt:

    Kann ich die Ehrenamtspauschale auch dann geltend machen, wenn ich das Ehrenamt unentgeltlich ausübe und auch noch dafür Kosten trage, oder ist ein Einkommen aus dem Ehrenamt erforderlich?

    • Sehr geehrter Herr Wachendorf,

      die Ehrenamtspauschale kann nur geltend gemacht werden, wenn diese nicht unentgeltlich vereinbart worden ist. Es ist ein Freibetrag, durch welches dieses Nebenverdienst steuerfrei bei der Steuererklärung bleibt. Die enstandenen Kosten in Bezug auf die Einkünfte dürfen natürlich geltend gemacht werden.
      Die Antwort stellt keine Steuerberatung dar. Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte an ihren Steuerberater.
      Ihr Steuer-Info-Blog

  3. W. Harms sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    kann ich den Ehrenamtsfreibetrag auch geltend machen, wenn ich bereits einen Behindertenfreibetrag erhalte?

    Mit freundlichen Grüßen

    W. Harms

    • Sehr geehrter Herr Harms,

      selbstverständlich bekommen Sie neben dem Behindertenfreibetrag auch den Ehrenamtfreibetrag momentan i. H. v. 720 Euro, wenn alle anderen im Beitrag beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
      Die Antworten stellen reine Hilfestellungen und keine Steuerberatung dar..
      Ihr STEUER-INFO-BLOG

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