Coronavirus-Krise sofort Geld vom Fiskus -

Coronavirus-Krise sofort Geld vom Fiskus

Coronakrise sofort Geld

Coronavirus-Krise sofort Geld vom Fiskus

In Zeiten der Coronavirus-Krise musst du wissen, dass dir sofort Geld vom Fiskus zusteht.

Es wurde in kurzer Zeit so Einiges beschlossen und ich möchte dir hier die vielen Möglichkeiten aufzeigen. Das Geld bekommst du jedoch nicht einfach so, sondern es sind Anträge hierfür beim Finanzamt notwendig.

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Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung zurück holen

Als Unternehmer zahlst du in der Regel 1/11 von der Umsatzsteuer des letzten Jahres, um einen Monat länger Zeit für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu haben.

Die Finanzminister haben beschlossen, dass diese Vorauszahlung auf Antrag sofort wieder erstattet wird.
Stelle bitte daher einen Antrag bei deinem Finanzamt und gebe als Grund Coronavirus-Krise an.

Du bekommst das Geld sofort vom Fiskus wieder zurück überwiesen.
Je nachdem wie hoch deine Umsatzsteuer war, kann es schon eine Menge sein.

Beispiel:

deine Umsatzsteuer beträgt für 2019 100.000 Euro
davon 1/11 ist 9.090 Euro.
Hole dir das Geld vom Fiskus wieder zurück und meistere die Corona-Krise.

Reduziere all deine Steuervorauszahlungen

Als Unternehmer bist du mit einigen Steuern wie

  • Einkommensteuer,
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer oder
  • Gewerbesteuer

belastet und musst sogar jedes Quartal Vorauszahlungen hierfür leisten.

Hast du für das erste Quartal 2020 bereits viel Geld für Steuern hingeblättert, so hole es dir wieder, wenn du von Corona-Krise betroffen bist.

Auf Antrag bekommst du all deine bisher gezahlten Steuern wieder zurück, wenn bei dir wegen Corona-Krise nichts mehr geht.

Davon kannst du noch einige Tage oder Wochen überleben.
Stunde deine Steuerzahlungen
Außerdem kannst du die Steuern der letzten Jahre, die du noch zu zahlen hast, stunden.

Die Stundung kann sogar bis zum 31.12.2020 erfolgen.
Aufgrund der aktuellen Lage werden alle Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt.

Es wird somit nichts gepfändet und es kommt auch kein Vollstreckungsbeamte zu dir, wenn du dem Fiskus Geld schuldest.
Alle notwendigen Anträge kannst du hier stellen.

Kurzarbeitergeld

Hast du Mitarbeiter, so steht dir das Kurzarbeitergeld, wenn du von der Corona-Krise betroffen bist, zu.
Du bist betroffen, wenn bei dir mindestens 10 % deiner Mitarbeiter aufgrund des Coronavirus nicht arbeiten können bzw. ausgefallen sind.

Achtung für Minijobber gibt es kein Kurzarbeitergeld!
Du bekommst die Beiträge an die Krankenkasse in voller Höhe erstattet.
Wenn du Mitarbeiter im Rahmen der Zeitarbeit hast, dann hast du ebenfalls Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Was musst du tun, um Kurzarbeitergeld zu bekommen?

Notwendig ist eine Anzeige über Arbeitsausfall bei Agentur für Arbeit.
Du kannst das Kurzarbeitergeld bzw. die Anzeige auch online beantragen.
Hier findest du den Vordruck für Anzeige zum Kurzarbeitergeld zum Ausfüllen.

Außerdem kann der Antrag selbst ebenfalls online erfolgen.
In Zeiten von Corona-Krise sollte man auf Kontakt mit Menschen verzichten und lieber die Anträge entweder online oder per Post an die Ämter schicken.
Die Bundesregierung ist an weiteren Geldern dran und wird bestimmt schnellstmöglich diese demnächst zur Verfügung stellen.
Bei den Hausbanken bekommst du als Unternehmer leider aktuell noch kein Geld.

Ich wünsche dir Gesundheit und viel Kraft, um die Coronavirus-Krise zu überstehen.
Gemeinsam schaffen wir es irgendwie.

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