Ausstellung von Rechnungen falsch was nun?

Ausstellung von Rechnungen falsch was nun?

Erfolgt die Ausstellung von Rechnungen mit falscher Umsatzsteuer, so sollte möglichst schnell gehandelt werden.

Die Höhe der Umsatzsteuer bei Ausstellung von Rechnungen spielt eine große Rolle. Denn man schuldet den ausgewiesenen Betrag dem Finanzamt. Was passiert mit der Steuer, wenn man aus Versehen mal die Ausstellung von Rechnungen mit falscher Umsatzsteuer vornimmt und dabei diese zu hoch oder sogar zu Unrecht ausweist?
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Wann entsteht die unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer?

  • Wird die Steuer bei Ausstellung von Rechnungen nicht richtig ausgewiesen, so entsteht die falsch ausgewiesene Umsatzsteuer in dem Zeitpunkt, in dem die Steuer für diese Leistung normalerweise entsteht, jedoch spätestens im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung.
  • Die grundsätzliche Regelung der Entstehung der Umsatzsteuer ist im § 13 des Umsatzsteuergesetztes geregelt. Hier wurden alle möglichen Fälle für die Entstehung der Steuer erfasst.

Was macht man mit der zu hoch ausgewiesener Steuer und wann entsteht diese?

  • Wird die Steuer bei Aussellung von Rechnungen zu hoch ausgewiesen, so schuldet der Unternehmer diese. Die Steuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuer für diese Leistung im Normalfall entsteht.

Muss man die zu hoch ausgewiesene Steuer ans Finanzamt zahlen?

  • Zunächst leider ja. Es besteht jedoch die Möglichkeit diese Rechnung zu korrigieren. Soweit die Korrektur erfolgt, so holt man sich die Steuer beim Finanzamt einfach wieder zurück.

Was passiert wenn man auf die nicht steuerbare oder steuerfreie Leistung Steuer drauf rechnet?

  • Rechnet man auf die nicht steuerbare oder steuerfreie Leistung die Steuer bei Ausstellung der Rechnungen drauf, so schuldet man diese dem Finanzamt und die Steuer entsteht im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung.
  • Im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung ist der Tag an dem die Rechnung ausgestellt bzw. geschrieben wurde. Geregelt ist dies im § 13 Abs. 1 Nr. 3 zweiter Halbsatz des Umsatzsteuergesetzes.

Wann kann man frühestens die Umsatzsteuer wieder zurück holen?

  • Soweit man die Rechnung gegenüber dem Rechnungsempfänger berichtigt hat, kann man im Zeitraum der Änderung des Rechnungsbetrages sich die Umsatzsteuer wieder zurück holen.
  • Man sollte die Berichtigung möglichst schnell vornehmen, um auf das zu viel oder unrichtig gezahlte Geld nicht so lange warten zu müssen.

Wo gebe ich die unrichtig bzw. die zu hoch ausgewiesene Steuer bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung/Umsatzsteuererklärung an?

Die unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer bei Ausstellung von Rechnungen gibt man in der Zeile 65 der Umsatzsteuer-Voranmeldung an. Bei der Umsatzsteuererklärung ist die unrichtige bzw. zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer in der Zeile 102 anzugeben.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

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