Abgabefrist Steuer 2018 – es wird teuer bei verspäteter Abgabe -

Abgabefrist Steuer 2018 – es wird teuer bei verspäteter Abgabe

Ab 2019 gibt es eine verlängerte Abgabefrist Steuer 2018 und bei Verspätung drohen hohe Strafgelder und es gibt somit neue Spielregeln.

Daher ist es ratsam früh genug an die Steuererklärung 2018 ran zu gehen und die Abgabefrist
Steuer 2018 beachten.

Neue Abgabefrist für Steuererklärungen ab 2018

Der Gesetzgeber war wieder Mal sehr freundlich und hat die Abgabefrist um zwei Monate vom 31. Mai auf den 31. Juli verlängert bzw. verschoben.
Die Neuregelung gilt ab dem Jahr 2019 für die Steuererklärungen ab 2018.

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  • Was jedoch noch vom Gesetzgeber neu dazu kam, sind die Strafgelder, die verschärft wurden und neue Regeln enthalten, so dass bei verspäteter Abgabe den Steuerzahlern nun somit mindestens 25 Euro pro Monat drohen.

Die neue Abgabefrist gilt für Steuerzahler, die selbst ihre Steuererklärungen erstellen und beim Finanzamt einreichen.

Nicht betroffen sind somit die Steuerzahler, die beim Steuerberater sind und somit andere Abgabefristen zu beachten haben.

Was genau droht mir bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung?

Das Finanzamt hat die Regelung der Strafgelder in diesem Fall des Verspätungszuschlages komplett überarbeitet und extrem verschärft.

  • Falls sie die Abgabefrist Steuer 2018 verpasst haben solltet, dann werden sie zur Kasse gebeten. Es wird teuer.

Pro verspäteten Monat will das Finanzamt 0,5 % der Nachzahlung jedoch mindestens 25 Euro als sogenannten Verspätungszuschlag haben.

Falls sie eine Steuererstattung erwarten, so darf das Finanzamt keine Strafgelder von Ihnen verlangen.

Was tun bei Krankheit oder anderen wichtigen Hinderungsgründen für Abgabefrist Steuer 2018?

Liegen wichtige Hinderungsgründe vor, warum sie ihre Steuererklärung 2018 nicht erstellen konnten, so ist es ratsam, wie früher auch, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen.

  • Als wichtiger Grund kam früher z. B. eine längere Krankheit mit Aufenthalt im Krankenhaus in Frage.

Sie können auch einfach Ihren Sachbearbeiter beim Finanzamt anrufen und diesen um Fristverlängerung bitten, die Beamten sind meistens nicht kleinlich in diesen Sachen und haben für wichtige Gründe Verständnis.

  • Jedoch müssen sie beachten, dass es kein Raum für Ermessen bzw. Gefühle und Verständnis vom Finanzamt aufgrund der gesetzlichen Regelung des Strafgeldes mehr gibt.

Daher bleibt es abzuwarten, wie das Finanzamt tatsächlich aufgrund der Neuregelung der Strafgelder auf solche Fälle reagieren wird.

Mit besten Grüßen

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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