Kinderbetreuungskosten Steuer: Als Sonderausgaben absetzbar! -

Kinderbetreuungskosten Steuer: Als Sonderausgaben absetzbar!

Kinderbetreuungskosten Steuer  – Änderung bei Sonderausgaben

Ab dem 1. Januar 2012 gibt es für Eltern deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten Steuer.  Die Kinderbetreuungskosten bei der Steuer sind nun einheitlich absetzbar. Die Kinderbetreuung kann nun  jede Mutter ohne einen größeren Aufwand bei der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen.

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  • Man muss nicht mehr die Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Behinderung und Krankheit, wie es bisher war, nachweisen.
  • Diese persönliche Anspruchsvoraussetzungen fallen nun endlich weg und damit auch der bisher betriebene Nachweis- und Erklärungsaufwand bei der „Anlage Kind“.

Kinderbetreuungskosten einheitlich als Sonderausgaben

  • Für die entstandenen Kosten sollte ein Beleg vorgelegt werden. Jeder, der Kinderbetreuungskosten Steuer hat, soll diese ab 2012 als Sonderausgaben einheitlich absetzen können.

  • Die Höhe der Kinderbetreuungskosten bei der Steuer bleibt zu 2/3 der tatsächlich entstandenen Kosten absetzbar, höchstens jedoch 4.000,00 € pro Jahr und Kind.
  • Die Vorausberechnung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten, um den Höchstbetrag auszuschöpfen, wird durch die gesetzliche Klarstellung vermieden.
  • Die Kinderbetreuungskosten sind für alle Kinder bis zum 14. Lebensjahr abzugsfähig. Außerdem muss das Kind zum Haushalt gehören. Diese zwei wichtige Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Kosten von der Steuer absetzen zu können.

Diese Regelung begrüßen wir sehr, den alle Eltern haben Anspruch darauf Ihre Kinderbetreuungskosten bei der Steuer absetzen zu dürfen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


4 comments on “Kinderbetreuungskosten Steuer: Als Sonderausgaben absetzbar!

  1. Taniia sagt:

    Ich setze die Haftpflichtversicherung und auch die Unfallversicherung zu jeweils 50 % als Sonderausgaben und zu 50 % als Werbungskosten ein.Werbungskosten dlasheb, weil ja auch das berufliche Risiko abgedeckt ist. Sobald man fcber den Pauschalbetrag bei den Werbungskosten kommt, spart man hier am meisten.

    • Steuer-Info sagt:

      Hallo,

      also wenn Sie hohe Werbungskosten haben und immer über den Pauschbetrag kommen, so ist es natürlich sinnvoll die Haft- und Unfallversicherung als Werbungskosten anzusetzen.
      Andersfalls sollte man die Versicherungen komplett als Sonderausgaben ansetzen.

      Viel Erfolg und Grüße
      Ihr http://www.steuer-info-blog.de

  2. Nirmal sagt:

    müssen die eltern beursftätigkeit nachweisen (beide elternteile oder nur einer) oder ist das bei allen eltern mit kindern unter 10 jahren absetzbar?

    • Steuer-Info sagt:

      Hallo,

      es gibt drei Gruppen:
      1. Gruppe: beide Eltern sind erwerbstätig und die Kinder 0-14 Jahre – die Kinderbetreuungskosten können als Werbungskosten oder Betiebsausgaben abgezogen werden
      2. Gruppe: einer der Eltern erwerbstätig und der andere befindet sich in Ausbildung, behindert oder krank ist, dann kann man die Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abziehen
      3. Gruppe: das Kind ist zwischen 3 und 6 Jahren alt – hier spielt es keine Rolle, ob die Eltern arbeiten oder nicht, die Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben abgezogen werden.

      Ab dem Jahr 2012 spielt es keine Rolle, ob die Elternteile arbeiten oder nicht alle angefallenen Kosten sind als Sonderausgaben abzugsfähig.

      Viel Erfolg bei Erstellung Ihrer Steuererklärung.
      Grüße
      Ihr http://www.steuer-info-blog.de

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