Umsatzsteuer und Vorsteuer bei Betrugsfällen durch Lieferer
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Auch bei Betrugsfällen müssen bzw. können Umsatzsteuer und Vorsteuer gezahlt bzw. abgezogen werden. Eine Lieferung liegt auch bei Betrugsabsicht des Lieferers vor und daher enstehen auch hier Umsatzsteuer und Vorsteuer. Der Bundesfinanzhof hat bei einem besonders