Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung
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Änderung bei der Aufteilung der nachgelagerten betrieblchen Altersversorgung – § 22 Nr. 5 EStG Das BMF-Schreiben vom 11. November 2004 (IV C 3 – S 2257b – 47/04; BStBl I Seite 1061) wurde unter Tz. 3 um folgenden Satz ergänzt: „Führt die Aufteilung nach dem beitragsproportionalen Verfahren zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnisse,