Berufsausbildung - dem Soldat auf Zeit steht Kindergeld zu -

Berufsausbildung – dem Soldat auf Zeit steht Kindergeld zu

Ein Soldat auf Zeit, der für seine spätere Verwendung als Berufssoldat eine Bundeswehr-und LKW-Ausbildung  absolvieren musste,  befindet sich in einer Berufsausbildung. Hierdurch bekam der Soldat Kindergeld und wurde bei der Einkommensteuererklärung der Eltern als Kind berücksichtigt. Dies gilt nur solange der Ausbildungscharakter im Vordergrund seiner Tätigkeit steht. Das war bei Ihm auch der Fall.

Alle Ausbildungen, die für den Soldaten auf Zeit notwendig waren, wurden als Berufsausbildung anerkannt. Dies wurde vom Bundesfinanzhof am 10.05.2012 im veröffentlichten Urteil, VI R 72/11 entschieden. Hier ging es um einen jungen Mann der seine Schulausbildung abgeschlossen hat und anschließend zunächst arbeitslos war. Dann hat er sich um eine Berufsausbildung bemüht und hat sich bei der Bundeswehr als Soldat auf Zeit beworben. Die Mutter hat eine Klage wegen Nichtberücksichtigung des Kindergeldes beim Bundesfinanzhof eingereicht.

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Daraufhin wurde dieser als Zeitsoldat für 4 Jahre eingestellt. Um jedoch als Zeitsoldat tätig werden zu können, sollte er eine allgemeine Grundausbildung, Dienstposten-, und LKW-Ausbildung durchlaufen. Die Familienkasse hat die Bundeswehrausbildung nicht als Berufsausbildung anerkannt und verlangte das Kindergeld für den ganzen Zeitraum wieder zurück. Die Eltern des jungen Mannes haben Einspruch eingelegt, leider blieb dieser erfolglos.

Das Bundesfinanzgericht entschied entgegen der Auffassung des Finanzgerichts, dass die dienstliche Vorbereitung eines Soldaten auf Zeit für seine Verwendung im Mannschaftsdienstgrad eine Berufsausbildung sein kann.

Für ein über 18 Jahre altes Kind, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, steht das Kindergeld auf jeden Fall zu, wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet wird oder mangels eines Ausbildungsplatzes eine Berufsausbildung beginnen oder fortsetzen kann und dabei sein Einkommen den maßgeblichen Jahresgrenzbetrag nicht übersteigt. Ab 2012 ist die Einkommensgrenze für volljährige Kinder weggefallen. Beachten Sie hier jedoch die Besonderheiten der Erwerbstätigkeit bei Zweitausbildung oder Studium.

In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet. Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind.

Für den jungen Mann waren die allgemeine Grundausbildung und die Dienstpostenausbildung zwei Abschnitte einer einheitlichen Berufsausbildung. Da diese beiden von Anfang an für ihn festgelegt wurden. Denn in der dreimonatigen allgemeinen Grundausbildung werden sowohl allgemeine militärische als auch militärfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt.

Insgesamt wurden alle Ausbildungen als Berufsausbildung vom Bundesfinanzgerichtshof anerkannt und das Kindergeld wurde somit gewährt.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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