Archiv: STEUER 2015





Keine Steuererklärung – Schätzung des Gewinns anhand der Richtsätze

Wird keine Steuererklärung eingereicht, obwohl die Abgabepflicht besteht und sind Buchhaltungsunterlagen verschwunden, darf der Gewinn anhand der Richtsätze der Finanzverwaltung geschätzt werden. Die Buchführungsunterlagen stellen die Grundlage für die Ermittlung des Gewinns, sind diese anhande gekommen und wird deshalb keine Steuerekrlärung gemacht, so


Steuererklärung per Fax

Steuererklärung per Fax abgeben und Abgabefrist nicht verpassen. Aktuell hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch eine Steuererklärung per Fax ans Finanzamt