Unterhaltszahlungen steuerlich absetzbar

Wie sind Unterhaltszahlungen steuerlich absetzbar?

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Unterhaltszahlungen steuerlich absetzbar

Sind meine Unterhaltszahlungen steuerlich absetzbar und wo kann ich diese bei der Steuererklärung angeben?

Natürlich sind bestimmte Unterhaltszahlungen steuerlich absetzbar aber sie sollten zunächst überprüfen, um was für Unterhaltskosten es sich bei Ihnen handelt.

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Was sind Unterhaltskosten?

  • Zu den Unterhaltskosten gehören die Kosten für Kleidung, Wohnung und Ernährung.

Unterhaltszahlungen an ehemaligen oder geschiedenen Ehegatten

  • Haben Sie sich scheiden lassen oder leben Sie getrennt von ihrem Ehepartner, so sind die Unterhaltszahlungen steuerlich absetzbar.
  • Sie können die Unterhaltszahlungen in Höhe von max. 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Bitte füllen Sie die Anlage U aus und lassen Sie auch ihren Ehepartner unterschreiben. Sie müssen jedoch dabei beachten, dass die Unterhaltsleistungen bei Empfänger in solchen Fällen sonstige Einkünfe versteuert werden müssen.
  • Neben den reinen Unterhaltszahlungen können auch die Krankenversicherungsbeiträge an den ehemaligen oder geschiedenen Ehepartner als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Diese können zusätzlich neben dem Höchstbetrag i. H. v. 13.805 Euro von der Steuer abgezogen werden.
  • Tragen Sie in der Zeile 44 des Mantelbogens die Höhe der gezahlten Unterhaltsleistungen ein. Damit die Unterhaltszahlungen steuerlich absetzbar sind, muss die ausgefüllte Anlage U der Steuererklärung beigefügt werden. In der Zeile 45 des Mantelbogens können die gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Basisabsicherung an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten angegeben werden.

Unterhalt an bedürftige Personen steuerlich absetzen

  • Neben dem Unterhalt an geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten können auch Unterhaltzahlungen an bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer berücksichtigt werden. Diese müssen Ihnen jedoch zwangsläufig z. B. aus rechtlichen, sittlichen oder persönlichen Gründen entstanden sein.
  • Als Voraussetzung für den Abzug der Unterhaltszahlungen sollte die unterhaltspflichtige Person geringes oder gar kein Vermögen haben.
  • Tragen Sie die Anzahl der Anlagen Unterhalt in der Zeile 67 des Mantelbogens ein und fügen Sie die ausgefüllte Anlage Unterhalt ihrer Steuererklärung bei.

Unterhaltszahlungen an Kinder

  • Die Unterhaltszahlungen sind in der Regel abzugsfähig. Jedoch können Sie diese nicht als außergewöhnliche Belastung bei Zahlung des Unterhalts an Kinder bei der Steuer berücksichtigen, wenn ihr Ehepartner noch Kindergeld für das Kind erhält.
  • Diese bleiben somit bei der Steuer nicht außer Acht.

Fast alle Unterhaltszahlungen können bei der Steuer berücksichtigt werden. Jedoch sollten hier auch die Voraussetzungen erfüllt sein bzw. notwendigen Anlagen der Steuererklärung beigefügt werden

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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