Spenden steuerlich absetzen aber Achtgeben bei Auslandsspenden

Spenden steuerlich absetzen aber Achtgeben bei Auslandsspenden

Spenden absetzen

Spenden steuerlich absetzen

Sie können viele Spenden steuerlich absetzen aber Vorsicht bei Spenden ins Ausland.

Hier müssten Sie deutsche gemeinnützlichkeitsrechtliche Anforderungen erfüllen, um diese Spenden steuerlich absetzen zu können.

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  • Das Finanzgericht Düsseldorf entschied in einem Fall, dass die Spenden ins Ausland nur unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen nach § 10 b des Einkommensteuergesetzes abzugsfähig sind.

Wann kann ich Spenden ins Ausland steuerlich absetzen?

  • Bevor Sie auf die Idee kommen Geld ins Ausland zu spenden, sollten sie sich über die gesetzliche Regelungen informieren. Damit Sie Spenden ins Ausland steuerlich geltend machen können, sollten die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sein und auch ein Zuwendungsnachweis vorliegen.
  • Eine Auslandsspende ist abzugsfähig, wenn die Spende an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die in einem EU-Staat liegt, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum greift und Körperschaft steuerbefreit wäre, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würde, geleistet werden.

Voraussetzungen für den Abzug einer Auslandspende sind somit:

  1. Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum greift
  2. Die ausländische Organisation steuerbefreit wäre, wenn diese inländische Einkünfte hätte.
  3. Für Spendenorganisationen, die ihren Sitz im Ausland haben, sollte durch diese Staaten Amtshilfe und Unterstützung bei der Beitreibung geleistet werden.
  • Allein der Grund, dass die Spende zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke verwendet wird, reicht noch lange für den Abzug der Auslandsspende nicht aus.
  • Das Finanzgericht ist der Meinung, dass eine Spende nur dann steuerlich in Abzug gebracht werden kann, wenn der Empfänger nach seiner Satzung oder dessen Stiftungsgeschäft und wegen tatsächlicher Geschäftsführung grundsätzlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verfolgt. Geht die Spende ins Ausland, so muss der Spender dies dem Finanzamt nachweisen.
  • Als Nachweis dienen z. B. die Satzung, Aufzeichnungen oder der Tätigkeitsbericht über Vereinnahmung und Verwendung der Gelder.
  • Die Spendenquittung muss außerdem auch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Sie können fast alle Spenden steuerlich als Sonderausgaben absetzen, beachten Sie jedoch die Voraussetzungen bei Auslandsspenden.

Der Abzug der Spenden ins Ausland muss ganz genau überprüft werden, damit Sie ihre Spenden steuerlich absetzen können und nicht auf den Ansatz verzichten müssen

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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